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4 FREITAG 6 JUNI 2025 KW 23 für Wirtschaft Bildung und Wohlstand Und macht die Gemeinde Breitnau so zu einer der modernsten und zukunftssichersten Gigabit-Regionen Deutschlands “ Bürgermeister Markus Kleiser „Breitnau war noch vor fünf Jahren ein komplett weißer Fleck auf der Glasfaserlandkarte Der fertige Ausbau bedeutet Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Sicherung des Standorts schnelles und sicheres Arbeiten mit einem stabilen Internet und Steigerung der Lebensqualität durch die Verfügbarkeit moderner Technik Wenn in einigen Monaten alle Anschlüsse aktiv sind ist das Glasfaser-Netz des Zweckverbands für unsere kleine aber feine Gemeinde ein großer Sprung nach vorne “ Anteilige Förderung von Bund und Land für den Ausbau Unterstützt wurde der Bau im Ortsnetz über das Bundesförderprogramm Breitband zum Infrastrukturaufbau im weißen Fleck sowie über die Mitfinanzierung des Landes Baden-Württemberg Für den Ausbau des Zweckverbands Breitband in Breitnau haben Bund und Land Zuwendungen in vorläufiger Höhe bewilligt 50% der förderfähigen Kosten werden nach Abschluss vom Bund gefördert 40% vom Land Ein kommunaler Eigenanteil von 10% verbleibt für den der Zweckverband die Vorfinanzierung leistet Der Backbone-Bau erhält Zuwendung aus dem früheren Landesförderprogramm Gemeinsame Netzinbetriebnahme in Breitnau Symbolische Übergabe des Schlüssels zum „Point of Presence“ PoP durch den Verbandsvorsitzenden Landrat Dr Christian Ante r an Vodafone und eines Datenpakets durch Rolf-Peter Scharfe von Vodafone an Breitnaus Bürgermeister Markus Kleiser l AUS DEM RATHAUS Vodafone übernimmt Breitband-Netz Teile des neuen Netzes wurden bereits vom Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald an Vodafone als Betreiber übergeben Die Übergabe der weiteren Anschlüsse folgt Zug um Zug Alles weitere verantwortet Vodafone als Betreiber und bereitet den aktiven Netzbetrieb vor Anschlussnehmer in Breitnau die einen Vertrag mit Vodafone abgeschlossen haben werden laut Vodafone ab Anfang 2025 von den technischen Servicekräften des Unternehmens kontaktiert um einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren Dabei geht es um die individuelle Verlegung der Leitungen im Gebäude selbst und die Aktivierung des Anschlusses Für allgemeine Fragen rund um den Anschluss hat Vodafone unter 0800 20 30 325 eine kostenlose Hotline eingerichtet die laut Vodafone von Montag bis Samstag von 7 30 bis 20 Uhr erreichbar ist Beratung gibt es aber auch in den Vodafone-Shops vor Ort Alle weiteren Infos rund um den Glasfaser-Ausbau durch den Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald und den Betrieb des Netzes durch Vodafone finden Sie auch auf den Webseiten vodafone de glasfaserpower oder zvbbh de Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ELR Ausschreibung Jahresprogramm 2026 Das Ministerium für Ernährung Ländlichen Raum und Verbraucherschutz MLR hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ELR mit Bekanntmachung vom 23 Mai 2025 im Staatsanzeiger ausgeschrieben Das ELR Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden Gefördert werden Projekte die lebendige Ortskerne erhalten zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen Ziel des Jahresprogramms 2026 ist es Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen Innenentwicklung Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO 2 -speichernden Material in der Regel ist dies der Baustoff Holz besteht Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine Unternehmen und Privatpersonen sein Wo liegen die Förderschwerpunkte? Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser Dorfläden Metzgereien und Bäckereien Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % ggf 35 % bei zusätzlichem CO 2 -Speicherzuschlag gefördert werden Im Förderschwerpunkt Wohnen Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse umfassende Modernisierungen Verbesserung des Wohnumfeldes Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 % Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen Umbauten und Aufstockungen max 50 000 € bei Umnutzungen bis zu 60 000 € Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30 000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert Für den Förderschwerpunkt Wohnen Innenentwicklung wird etwa