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8 | Freitag 06 Dezember 2024 gemeinde salem niert nur eingeschränkt Dieses Problem soll nun dahingehend gelöst werden dass das rechte Ufer der Salemer Aach unterhalb des Trennbauwerks auf das Niveau des Brückenbauwerks erhöht wird Die Arbeiten werden vom Regierungspräsidium beauftragt 3 Steuerung der Wehranlage des Schlosses Zur Erhöhung der Sicherheit in Hochwassersituationen muss das Wehr optimiert werden Aktuell wird von den zuständigen Fachbehörden geprüft wie die Steuerung verbessert werden kann 4 Errichtung eines Dammes nördlich der Markgrafenstraße Innerhalb der Ortslage Stefansfeld ist die Bebauung entlang der Markgrafenstraße besonders hochwassergefährdet Hier könnte die Errichtung eines Walls den Hochwasserschutz deutlich verbessern Der Damm gehört zum Hochwasserschutz Gewässer I Ordnung und fällt damit in die Zuständigkeit des Landes Derzeit wird abgestimmt wie Gemeinde und Land die Abwicklung und Finanzierung der Maßnahme untereinander aufteilen 2 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der noch freien Grundstücksfl äche in der Neuen Mitte Im Jahr 2016 wurden die Baufelder im Wohnquartier der Neuen Mitte zum Verkauf und zur kurzfristigen Bebauung ausgeschrieben Ausgenommen vom Verfahren waren damals die Grundstücke entlang des Stefansfelder Kanal Für diese Flächen wurde dieses Jahr ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat im Juli grundsätzlich beschlossen die Grundstücke an die Wohnbau Lachmann GmbH zu vergeben Geplant ist der Bau eines Ärztehauses und von drei Mehrfamilienhäusern mit je 8 Wohnungen Die Planungen wurden zwischenzeitlich weiter ausgearbeitet unter Berücksichtigung von Anregungen des Gemeinderates Nach Vorstellung der aktualisierten Planung hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt den Verkauf der Grundstücksfl äche an die Wohnbau Lachmann GmbH zu vollziehen 3 Stellungnahme der Gemeinde Salem zur Neukonzeption des Nahverkehrsplanes Bodensee Der Kreistag hat am 24 01 2023 die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes beschlossen um diesen an die aktuellen Entwicklungen im Kreisgebiet anzupassen Der Nahverkehrsplan enthält die detaillierte Darstellung des Mobilitätsangebotes im gesamten Bodenseekreis Dies beinhaltet u a eine genaue Analyse des Schienenverkehrs und des Busangebotes sowie die Untersuchung von Verkehrsströmen Auf dieser Grundlage wurde ein Maßnahmenplan erarbeitet der auch den Ausbau verschiedener ÖPNV-Linien beinhaltet wie z Beine Ausweitung der Fahrten abends an den Wochenenden und an Ferientagen Dies betriff t auch Linien die durch Salem fahren Der Gemeinderat hat noch ergänzende Anregungen gemacht die in die Stellungnahme der Gemeinde zum Nahverkehrsplan aufgenommen werden 4 Antrag der FDP-Fraktion auf Beratung über das Thema Herstellung von Radfahrstreifen Die FDP-Fraktion hat die Herstellung von Radfahrstreifen an bestimmten Straßen beantragt Die Verwaltung hat bereits von sich aus die Ortsdurchfahrten der Gemeinde Salem darauf überprüft ob die Anbringung von Fahrradschutzstreifen möglich und sinnvoll ist nachdem sich die gesetzlichen Grundlagen verändert haben Voraussetzung sind insbesondere eine ausreichende Straßenbreite und entsprechende Verkehrszahlen Zusammenfassend können in folgenden Ortsdurchfahrten Radschutzstreifen grundsätzlich umgesetzt werden - Tüfi ngen L200a Überlinger Straße - Rickenbach L 205 Lippertsreuter Straße - Beuren K 7758 Schwedenstraße - Beuren K 7757 Bächenstraße - Altenbeuren K 7757 Beurener Straße - Mittelstenweiler und Oberstenweiler K 7748 Bergstraße und St Antonius-Straße - Grasbeuren K 7782 Dorfstraße - Grasbeuren K 7761 Mimmenhauser Straße - Mimmenhausen L 201 Bodenseestraße Teilstück Der Gemeinderat hat die Informationen zu Kenntnis genommen und wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber beraten ob die möglichen Radschutzstreifen bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden sollen 5 Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer Hebesatzsatzung - Beratung und Beschluss Nachdem sich die Berechnung der Grundsteuer aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen geändert hat musste der Gemeinderat die Hebesätze für die Grundsteuer Aund die Grundsteuer Bneu beschließen Ab 01 01 2025 gelten nun folgende Hebesätze Grundsteuer A 320 % Grundsteuer B 185 % Gewerbesteuer 340 % unverändert Ausführliche Informationen zur neuen Grundsteuerberechnung fi nden Sie in diesem Salemaktuell auf den Seiten 2 und 3 6 Beratung und Entscheidung über die Vergabe der Erdgaslieferung nach beschränkter Ausschreibung Der aktuelle Erdgaslieferungsvertrag läuft zum 31 12 2024 aus Deshalb fand eine beschränkte Ausschreibung statt Zur Abgabe eines Angebotes wurden sechs regionale Gasanbieter aufgefordert Der Gemeinderat hat den günstigsten Bieter die Stadtwerke Konstanz mit der Erdgaslieferung für das kommende Jahr zum Angebotspreis von 200 033 41 € brutto beauftragt 7 Bekanntgabe der Wasseruntersuchungsergebnisse 2024 Die Wasserqualität sämtlicher Versorgungsanlagen der Gesamtgemeinde Salem wurde auch 2024 wieder regelmäßig geprüft Dabei haben alle Wasserproben im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen die an Trinkwasser gestellten Anforderungen in vollem Umfang erfüllt Auf der Homepage der Gemeinde Salem werden die umfassenden Untersuchungen im Detail zur Verfügung gestellt unter https www salembaden de de lebenwohnen bauenwohnen bauenwohnen | Hinweise aus der Gemeinde Social Media Folgen Sie den Social Media Kanälen der Gemeinde Salem Hier informieren wir Sie über die wichtigsten News Verpassen Sie nicht unseren Adventskalender mit unserem Weihnachtsquiz Wir freuen uns Persönliche Beratung beim unabhängigen Energieberater Die Energieagentur Ravensburg bietet erneut eine kostenlose Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende der Gemeinde Salem an Diese fi ndet am 18 12 2024 von 14 00 bis 18 00 Uhr im Besprechungsraum im 4 OG Zimmer 4 10 im Rathaus Salem Am Schlosssee 1 88682 Salem statt Bitte melden Sie sich vorab zu den Sprechstunde bei der Energieagentur an Dies kann entweder telefonisch unter 0751 – 7647070 oder per Email unter info@eaobs de erfolgen Die Beratung ist unentgeltlich Ihre Gemeindeverwaltung