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2 | Freitag 06 Dezember 2024 gemeinde salem Es ist vom Gemeinderat einstimmig beschlossen Die Gemeinde Salem ändert ab Januar 2025 die Grundsteuerhebesätze Das mag für viele noch abstrakt klingen – und auch die Frage was sich denn nun für Grundstückseigentümer genau ändern wird lässt sich nicht pauschal beantworten Gleich vorweg Manche werden gewinnen andere zahlen drauf Und weil das Ganze kompliziert erscheint sei hier das Wichtigste erklärt Warum eine Grundsteuerreform? Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten den sogenannten Einheitswerten Die Einheitswerte berücksichtigen dabei die Grundstücksfläche die Bauweise und das Baujahr Im Westen werden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt In den ostdeutschen Ländern sind die zugrunde gelegten Werte sogar noch älter sie beruhen auf Werten aus dem Jahr 1935 Ursprünglich war vorgesehen diesen Einheitswert regelmäßig fortzuschreiben dies wurde allerdings nie umgesetzt Diese bisherigen Einheitswerte werden mit einem einheitlichen Faktor der sogenannten Steuermesszahl und anschließend mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert Während die Steuermesszahl nach altem Recht bundeseinheitlich festgelegt ist wird der Hebesatz – und damit letztlich die Grundsteuerhöhe – von den Gemeinden bestimmt Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seit den Jahren 1935 und 1964 sowohl im Westen als auch im Osten sehr unterschiedlich entwickelt haben kommt es aktuell zu steuerlichen Ungleichbehandlungen die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht mehr zu vereinbaren sind Im Ergebnis hat sich die Einheitsbewertung von den tatsächlichen Werten der Immobilien entkoppelt Das heißt gegenwärtig können für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage erheblich unterschiedliche Grundsteuerzahlungen fällig werden Letztlich hat das Bundesverfassungsgericht das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstößt Auf was wird Grundsteuer erhoben? Die Grundsteuer wird erhoben auf unbebaute oder unbebaubare Grundstücke auf Wohngrundstücke gewerbliche Grundstücke und Betriebe der Landund Forstwirtschaft Für Betriebe der Landund Forstwirtschaft gilt die sogenannte Grundsteuer A Für die betrieblichen und privaten Grundstücke gilt die sogenannte Grundsteuer B Steuerpflichtig sind die Eigentümer Wie wird die Grundsteuer künftig errechnet? Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt Im ersten Schritt stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest Dieser Grundsteuerwert Grundstücksfläche x Bodenrichtwert wird mit der sogenannten Steuermesszahl von 1 3 Promille multipliziert Insbesondere für bebaute Wohngrundstücke ist dafür ein Abschlag von 30 % vorgesehen – die Steuermesszahl sinkt also auf 0 91 Promille Weitere Ermäßigungen gibt es für Denkmäler und Sozialwohnungen Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuerwertbescheids Im zweiten Schritt wird von den Finanzämtern auf der Grundlage des Grundsteuerwerts der Messbetrag berechnet Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Messbescheids Im dritten und letzten Schritt errechnet die Gemeinde die Grundsteuer in dem sie den Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert Durch den Grundsteuerbescheid wird die Grundsteuer dann gegenüber dem Steuerpflichtigen festgesetzt Siehe Schaubild rechte Seite Was ändert sich für Grundbesitzer? Bisher galt die Grundsteuer Afür landund forstwirtschaftliche Flächen während die Grundsteuer Bfür bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben wurde Ab 2025 wird die Grundsteuer Bjedoch auch auf Gebäude Gemeinde Salem hat Grundsteuersatz angepasst Gemeinderat einstimmig für Senkung der Hebesätze Mit der Grundsteuerreform kann sich für Grundstücksbesitzer einiges ändern Nutznießer der Reform sind vor allem Gewerbetreibende deren Grundstücke künftig als deutlich geringer bewertet werden Hier wird spürbar weniger Grundsteuer fällig