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Freitag 06 Dezember 2024 | 3 gemeinde salem Die Hebesätze Gültig ab 1 1 2025 Grundsteuer A 320 v Hunverändert Grundsteuer B 185 v Hbislang 300 v H Gewerbesteuer 340 v Hunverändert Bodenrichtwerte Unter dem GIS-Bürgerportal lassen sich sämtliche Bodenrichtwerte der sieben Verbandsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands Gehrenberg-Linzgau einsehen web geoas de kl markdorf angewendet die auf landwirtschaftlichen Grundstücken stehen und zu Wohnoder anderen Zwecken genutzt werden beispielsweise der Wohnteil eines Bauernhofs Diese Änderung soll eine gerechtere Verteilung der Steuerlast gewährleisten und sicherstellen dass auch Gebäude auf landwirtschaftlichen Flächen angemessen besteuert werden Dadurch kommt es zu Verschiebungen was mitunter bedeutet dass Eigentümer von Gewerbegrundstücken künftig spürbar weniger Steuern zahlen werden da diese deutlich geringer bewertet werden als Wohnbaugrundstücke Teurer wird es dagegen für Grundstückseigentümer deren Grundstück zentral gut gelegen und mit einem Einfamilienhaus bebaut ist Bei Mehrfamilienhäusern wird es in der Regel wiederum günstiger da die Steuer auf die einzelnen Eigentümer aufgeteilt wird Ansonsten spielt neben der Grundstücksgröße der Bodenrichtwert die wesentliche Rolle Für die Berechnung der Grundsteuer Bist also ab 2025 nur noch der Wert des Bodens relevant Gebäude und Bebauung spielen keine Rolle mehr Der Bodenwert berechnet sich aus der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert Dieser lässt sich übrigens über das offene GIS-Bürgerportal des Gemeindeverwaltungsverbands Gehrenberg-Linzgau erfragen web geoas de kl markdorf Teurer oder billiger? Für Baden-Württemberg und damit für Salem heißt es künftig Der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche entscheiden über die Höhe der Grundsteuer Der Wert des Hauses das darauf steht ist unerheblich Was zunächst gut klingt – nämlich dass die Gemeinde ihren Grundsteuerhebesatz reduziert – ist dennoch nicht für alle Grund sich zu freuen Denn je nach Grundstück und Lage kann das die Kosten reduzieren – oder deutlich steigern Nimmt die Gemeinde künftig mehr Geld durch die Grundsteuer ein? „Ziel der Gemeinde ist es dass wir uns an der Einnahmenseite orientieren“ erklärt Kämmerin Julia Kneisel Das bedeutet dass unterm Strich von gleichen Einnahmen wie in den vergangen Jahren ausgegangen wird Konkret bedeutet dies für die Festsetzung der neuen Hebesätze diese zu senken Diese sogenannte Aufkommensneutralität empfehlen Bund und Landesregierung sie ist allerdings nicht gesetzlich verankert „Wenn wir diese Parameter nicht verändern würden erhöhten sich die Einnahmen der Gemeinde gewaltig“ wendet Bürgermeister Manfred Härle das Prozedere ins Gegenteil Seine Kernbotschaft und Herangehensweise der Kommune „Wir müssen mit den Hebesätzen zwingend nach unten gehen “ Dennoch gelte es am Ende des Tages nicht weniger auf der Einnahmeseite zu haben In Kraft tritt die Anpassung ab Januar 2025 und betrifft sowohl die Grundsteuer Aals auch die Grundsteuer B Eine wesentliche Änderungen gibt es bei der Grundsteuer Bdie für bebaute und unbebaubare Grundstücke erhoben wird Der Hebesatz für diese Steuerart wird von derzeit 300 Prozent auf 185 Prozent gesenkt Diese Reduzierung soll insbesondere Eigentümern von Wohnund Gewerbeimmobilien zugutekommen Für Eigentümer von großen und unbebauten aber bebaubaren Grundstücken könnten jedoch Mehrkosten anfallen Für die Gemeinde Salem bedeutet dies dass sie auch weiterhin mit rund 1 36 Millionen Euro Einnahmen aus der Grundsteuer Bund rund 71 000 Euro aus der Grundsteuer Arechnen kann Da diese Berechnungen derzeit auf Schätzungen beruhen will die Gemeinde Salem die Hebesätze in einem Jahr noch einmal auf den Prüfstand stellen Eventuell notwendige Verlustkorrekturen im 10-Prozent-Bereich könnten etwa entstehen durch Widersprüche Flächenkorrekturen Wertveränderungen oder -verschiebungen Dann müsste die Grundsteuer im kommenden Jahr noch einmal angepasst werden Neues Grundsteuerberechnungsverfahren E In B E I S P I E L Grundstückseigentümerin Phat ein Einfamilienhaus auf einem 640 m² großen Grundstück Der Bodenrichtwert beträgt zum 1 Januar 2022 250 00 € m² Berechnungsformel Grundsteuer Grundstückswert Grundstücksfläche x Bodenrichtwert x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune Berechnung der Grundsteuer mit bisherigem Hebesatz 300 % Grundsteuerwert 640 m² x 250 00 € m² 160 000 00 € Steuermesszahl 1 3 ‰ 0 0013 Abzgl 30 % bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäude 30% von 0 0013 0 00039 0 0013 - 0 00039 0 00091 0 91 ‰ Steuermesszahl Grundsteuermessbetrag 160 000 00 € x 0 91 ‰ 145 60 € Grundsteuer 145 60 x 300 % 436 80 € Frau Pmüsste somit für ihr Grundstück mit Einfamilienhaus 436 80 € Grundsteuer pro Jahr bezahlen wenn der Hebesatz der Gemeinde bei 300 % bleiben würde Die Grundsteuer war bisher bei 169 50 € pro Jahr bei einem Hebesatz von 300 % Mit dem neuen Hebesatz von 185 % beläuft sich die Grundsteuer für Frau Pab 2025 auf 269 36 € pro Jahr