Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
SEITE 3 SAMSTAG 02 NOVEMBER 2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Die nachfolgenden Bekanntmachungstexte wurden gemäß § 1 Absatz 1 der Satzung über die Form der ö entlichen Bekanntmachung der Gemeinde Hohenfels vom 30 04 2020 durch Bereitstellung auf der gemeindlichen Homepage www hohenfels de im Internet am 28 10 2024 ö entlich bekannt gemacht Die Verö entlichung im Amtsblatt erfolgt lediglich ergänzend dazu Bebauungsplan „Gemeindehalle Feuerwehrmagazin und Jugendeinrichtungen“ OT Liggersdorf Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öentlichkeit gem § 3 Abs 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger ö entlicher Belange gem § 4 Abs 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfels hat in seiner ö entlichen Sitzung am 05 06 2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gemeindehalle Feuerwehrmagazin und Jugendeinrichtungen“ OT Liggersdorf mit den zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger ö entlicher Belange beschlossen Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt und umfasst eine Fläche von ca 1 81 Hektar im Zusammenhang mit Flst Nr 232 9 Gemarkung Liggersdorf Ziel des Bebauungsplans ist die Scha ung der planungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau einer Gemeindehalle und eines daran angeschlossenen Feuerwehrmagazins Auf den Frei ächen im Plangebiet sind Jugendeinrichtungen wie z Bein Skaterplatz vorgesehen Gem § 3 Abs 2 BauGB liegen der Entwurf des Bebauungsplanes die Örtlichen Bauvorschriften und die dazugehörige Begründung vom 11 November 2024 bis einschließlich 11 Dezember 2024 werktags außer samstags im Rathaus Hohenfels Hauptstraße 30 78355 Hohenfels-Liggersdorf Zimmer 1 und 4 während der Dienstzeiten ö entlich aus Die Öentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten „Fortsetzung Amtliche Bekanntmachungen“ Die Unterlagen sind auch im Internet unter https www hohenfels de index php?id 213 einsehbar Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungszeit vorgebracht werden Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben Weiter wird darauf hingewiesen dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden aber hätten geltend gemacht werden können § 3 Abs 2 BauGB Hohenfels den 28 10 2024 gez Florian Zindeler Bürgermeister Aufhebung des Bebauungsplanes „Josenberg“ 2 Bauabschnitt OT Kalkofen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Außerkrafttreten Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfels hat am 05 06 2024 in seiner ö entlichen Sitzung die Aufhebung des seit dem Jahr 1979 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Josenberg“ 2 Bauabschnitt OT Kalkofen als Satzung beschlossen Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung außer Kraft Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt und maßgebend ist die Abgrenzung zur Aufhebung des Bebauungsplans in der Fassung vom 07 03 2024 Die Aufhebung des Bebauungsplanes „Josenberg“ 2 Bauabschnitt OT Kalkofen – bestehend aus Planzeichnung Satzung und Begründung – kann ab Verö entlichung dieser Bekanntmachung werktags außer samstags im Rathaus Hohenfels Hauptstraße 30 78355 Hohenfels während der allgemeinen Önungszeiten eingesehen werden Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen Die Unterlagen sind auch im Internet unter https www hohenfels de index php?id 213 einsehbar Gemäß § 215 Abs 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs 1 Satz 1 Nr