Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
SEITE 4 SAMSTAG 02 NOVEMBER 2024 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes § 214 Abs 2 BauGB im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs § 214 Abs 3 Satz 2 BauGB oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs 2a BauGB nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind Der Sachverhalt der die Verletzung oder die Mängel begründen soll ist darzulegen § 215 Abs 1 BauGB Auf die Vorschriften des § 44 Abs 3 Satz 1 und 2 sowie Abs 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile deren Leistung beim Entschädigungsp ichtigen zu beantragen ist und § 44 Abs 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wenn der Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt ist wird hingewiesen Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs 4 GemO unbeachtlich wenn sie nicht unter Bezeichnung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist Dies gilt nicht wenn die Vorschriften über die Öentlichkeit der Sitzung die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind Die Aufhebung des Bebauungsplanes wird gemäß § 10 Abs 3 Baugesetzbuch BauGB durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich Hohenfels den 28 10 2024 gez Florian Zindeler Bürgermeister Der nachfolgende Bekanntmachungstext wurde gemäß § 1 Absatz 1 der Satzung über die Form der ö entlichen Bekanntmachung der Gemeinde Hohenfels vom 30 04 2020 durch Bereitstellung auf der gemeindlichen Homepage www hohenfels de im Internet am 29 10 2024 ö entlich bekannt gemacht Die Verö entlichung im Amtsblatt erfolgt lediglich ergänzend dazu Gemeinde Hohenfels Einladung zu der am Mittwoch 06 11 2024 19 00 Uhr statt ndenden ö entlichen Sitzung des Gemeinderates Tagungsort Sitzungssaal 1 OG Hauptstraße 30 78355 Hohenfels Tagesordnung Öentlich 1 Bürgerfrageviertelstunde 2 Bekanntgabe des Protokolls der vergangenen ö entlichen Gemeinderatssitzung vom 09 10 2024 3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtö entlichen Gemeinderatssitzungen vom 09 10 2024 4 Baugesuche 4 1 Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren auf Wohnhausanbau auf bestehender Garage Flst Nr 26 5 Gemarkung Mindersdorf Lindenstr 14 5 Informationen seitens der Thüga Energienetze GmbH 1 Sicherheit im Erdgasnetz 2 Entwicklungen im Erdgasnetz 6 Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Schließanlage hier Feuerwehrhaus Kalkofen Dorfgemeinschaftshaus Mindersdorf und Rathaus 7 Beratung und Beschlussfassung über die Ernennung einer Verhinderungsstandesbeamtin für die Gemeinde Hohenfels „Fortsetzung Amtliche Bekanntmachungen“ 8 Anträge aus dem Gemeinderat 9 Bekanntgaben des Bürgermeisters gez Florian Zindeler Bürgermeister BERICHT AUS DEM GEMEINDERAT MÜLLTERMINE Termine der Abfallbeseitigung Papier Mittwoch 06 November 24 Biomüll Freitag 08 und 22 November 24 Häckselaktion Samstag 09 November 24 von 9-11 Uhr Parkplatz Sportplatz Mindersdorf Restmüll Freitag 15 November 24 Windelsäcke können im Rathaus für 3 € erworben werden Zusätzliche Restmüllsäcke kosten 9 € Alle Abfuhren beginnen um 6 Uhr Deshalb ist es notwendig dass alle Tonnen Sperrmüll usw am jeweiligen Abfuhrtag spätestens um 6 Uhr am Straßenrand stehen Gelber Sack Grüner Punkt Freitag 22 November 24 Problemmüll Mittwoch 27 November 24 Parkplatz Sportverein OT Liggersdorf von 9 45-11 45 Uhr Elektroschrott Kühlgeräte Dienstag 11 März 25 Die Elektround Kühlgeräte müssen ab 6 00 Uhr am Straßenrand zur Abholung bereit stehen Abgeholt werden nur die Geräte für die bei der Gemeinde bis zum 28 02 25 angemeldet waren Altholz Mittwoch 12 März 25 Sperrmüll Donnerstag 13 März 25 Grünschnitt Der Grünschnitt kann kostenfrei im Lochacker 3 78333 Stockach Container Marquardt GmbH abgeben werden Die Anlieferungen sind folgendermaßen möglich Donnerstag und Freitag von 9 00-11 45 und 13 15-16 15 Uhr und Samstag von 9 00-11 45 Uhr Bitte Ausweis mitnehmen Im Falle dass der Abfall nicht abgeholt wird bitten wir Sie spätestens 2 Arbeitstage nach dem Abfuhrtag Bescheid zu geben Tel 07557 9206-0 email gemeinde@hohenfels de damit wir bei der Abfuhr rma reklamieren können Später eingehende Reklamationen können leider nicht berücksichtigt werden