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2 | DONNERSTAG 01 AUGUST 2024 MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE INGOLDINGEN AUS DEM GEMEINDERAT Ortschaftsrat Muttensweiler Verabschiedung der Ortschaftsräte Guido Steinhauser und Gerhard Sauter Im Rahmend der Ortschaftsratsitzung am 09 07 2024 wurden die zwei langjährigen Mitglieder des Ortschaftsrates verabschiedet Beide haben bei der letzten Kommunalwahl nicht mehr kandidiert und sind somit aus dem Gremium ausgeschieden Mit Ihrem langjährigen ehrenamtlichen kommunalpolitischen Engagement haben sie sich um die Ortschaft Muttensweiler sehr verdient gemacht und haben immer wieder den „gewissen“ Unterschied ausgemacht Gerhard Sauter wurde im Jahr 2004 erstmalig in den Ortschaftsrat OR gewählt Weitere Male wurde er bei den Kommunalwahlen 2014 und 2019 in den Rat gewählt Damit kann er auf eine 15-jährige Mitgliedschaft im OR zurückblicken Hr Sauter war im Rat immer ein wichtiger Ansprechpartner vor allem aber bei Themen rund um die Landwirtschaft oder bei der Unterhaltung der Forstund Feldwege Darüber hinaus war er 15 Jahre lang stellvertretendes Mitglied beim Abwasserzweckverband Federbach Guido Steinhauser gehörte dem Ortschaftsrat seit dem Jahr 1999 ununterbrochen an und war somit 25 Jahre lang Ortschaftsrat in Muttensweiler Darüber hinaus war er ebenfalls 25 Jahre lang Mitglied beim Abwasserzweckverband Federbach Für Muttensweiler war er des Weiteren von 2009 bis 2019 Mitglied im Gemeinderat Im Oktober 2005 wurde er erstmalig zum Ortsvorsteher von Muttensweiler gewählt Diese Funktion führte er bis zum 30 09 2019 mit viel Engagement und zur größten Zufriedenheit der Muttensweiler Bevölkerung für fast 14 Jahre lang aus Von seinen kommunalpolitischen Erfahrungen und seinem Wissen konnte der Ortschaftsrat sowie die Muttensweiler Bürgerschaft stets profitieren Ortsvorsteher Ruß bedankte sich ganz herzlich bei Hr Steinhauser und Hr Sauter für die vielen aufgewendeten Stunden den persönlichen Einsatz und das große ehrenamtliche Engagement 1 4 Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben Wer in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchte benötigt dazu einen Wahlschein siehe Nr 2 2 Wahlscheine 2 1 Einen Wahlschein erhält auf Antrag 2 1 1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter 2 1 2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter a wenn er nachweist dass er ohne sein Verschulden versäumt hat rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach § 3 Abs 2 und 4 und § 3b Abs 1 KomWO vgl 1 1 oder die Berichtigung des Wählerverzeichnisses vgl 1 3 zu beantragen dies gilt auch wenn ein Unionsbürger nachweist dass er ohne sein Verschulden versäumt hat rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs 3 und 4 KomWO vorzulegen b wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsoder Einsichtsfrist entstanden ist c wenn sein Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeisteramt bekannt geworden ist 2 2 Für eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 29 09 2024 erhält ferner einen Wahlschein von Amts wegen wer für die Wahl am 15 09 2024 einen Wahlschein nach Nr 2 1 2 erhalten hat 2 3 Wahlscheine können für die Wahl am 15 09 2024 bis Freitag 13 09 2024 18 00 Uhr für eine etwa erforderlich werdende Stichwahl am 29 09 2024 bis Freitag 27 09 2024 18 00 Uhr beim Bürgermeisteramt Ingoldingen St Georgenstraße 1 88456 Ingoldingen schriftlich mündlich oder elektronisch nicht aber telefonisch beantragt werden Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann kann der Wahlschein noch bis zum Wahltag 15 00 Uhr beantragt werden Das Gleiche gilt für die Beantragung eines Wahlscheins aus einem der unter Nr 2 1 2 genannten Gründen Wer den Antrag für einen anderen stellt muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen dass er dazu berechtigt ist Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich für die Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist kann ihm bis zum Tag vor der Wahl 12 00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden 2 4 Wer einen Wahlschein hat kann entweder in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde oder durch Briefwahl wählen Der Wahlschein enthält dazu nähere Hinweise Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte • einen amtlichen Stimmzettel • einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl blau • einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift an die der Wahlbrief zurückzusenden ist Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur zulässig wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird Der Wahlberechtigte der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben Ein Wahlberechtigter der des Lesens oder Schreibens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen Die Hilfsperson muss das 16 Lebensjahr vollendet haben Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt zulässige Assistenz Unzulässig ist eine Hilfeleistung die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet die sie bei der Hilfestellung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat 2 5 Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde die auf dem Wahlbrief angegeben ist absenden dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 00 Uhr eingeht Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform von Deutsche Post AG unentgeltlich befördert Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden Ingoldingen 01 08 2024 Bürgermeisteramt gez Schell Bürgermeister Von links nach rechts Karin Merk Guido Steinhauser Gerhard Sauter und Dietmar Ruß Foto privat