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4 Donnerstag 07 Dezember 2023 Jeden Winter das gleiche Problem Eingefrorene Mülltonnen Im Winter haben wir nicht nur mit Schnee und Eis auf den Straßen zu kämpfen sondern auch mit Mülltonnen deren Inhalt eingefroren ist Die Tonnen können dann nicht vollständig geleert werden Frust und Ärger sind vorprogrammiert Das Problem wird häufig unterschätzt Nicht selten treten schon im Oktober erste Nachtfröste auf die besonders die organischen Abfälle in der Biotonne schnell zu «Tiefkühlkost» werden lassen Wird es dann richtig Winter mit tieferen Minusgraden kann sich auch die Restabfalltonne in einen Eisschrank verwandeln Die Müllwerker geben auch in der kalten Jahreszeit ihr Bestes Bei der Leerung wird die Tonne am Müllfahrzeug mehrfach kräftig gerüttelt damit sämtliche Abfälle herausfallen Ist der Inhalt aber angefroren und zusätzlich vielleicht noch verpresst hat die Müllabfuhr keine Chance die Tonne vollständig leer zu bekommen Doch man kann vorbeugen und so in den meisten Fällen verhindern dass die Abfälle in der Mülltonne anfrieren Unsere winterfesten Tipps helfen Ihnen dabei • Nach der Leerung den Boden der Biotonne immer mit einigen Lagen Zeitungspapier oder einem Stück Karton bedecken Alternativ kann man auch zu Papiersäcken greifen die die Tonne komplett auskleiden Die Säcke gibt es im Handel zu kaufen • Im Winter sollte man der Biotonne möglichst nur «Trockenfutter» geben da nasses Material in der Tonne schnell festfriert • Bei Küchenabfällen ist es hilfreich sie zunächst gut abtropfen zu lassen und dann einzupacken Dazu eignen sich Zeitungspapier oder Papiertüten z Bvom Metzger Auch Bioabfalltüten aus Recyclingpapier die es im Handel zu kaufen gibt sind eine gute Alternative • Locker eingefüllte Abfälle frieren weniger leicht fest Daher sollte man die Abfälle besonders im Winter niemals in die Tonne hineindrücken • Nasses Laub und feuchte Gartenabfälle sind in der kalten Jahreszeit pures Gift für die braune Tonne da sie das Festfrieren der gesamten Abfälle in der Biotonne beschleunigen • Ist der Abfallbehälter überfüllt oder steht der Deckel längere Zeit offen wird es bei Schnee oder Regen in der Tonne schnell nass und der Inhalt friert bei Minustemperaturen ein Deshalb ist besonders in der kalten Jahreszeit darauf zu achten dass der Deckel der Mülltonnen immer verschlossen ist • Speziell für die Biotonne lohnt es sich im Winter einen witterungsgeschützten Platz zu finden Hier bieten sich Garage Schuppen oder Hauswand an Bitte beachten Sie dass es in Ihrer Verantwortung liegt dass der Inhalt des Behälters nicht angefroren ist und der Behälter am Abfuhrtag geleert werden kann Bei angefrorenen Behälterinhalten können leider keine Nachleerungen stattfinden Bei Fragen rufen Sie gerne unter der Telefonnummer 07733 5005-13 Frau Schäuble an Landesweites Förderprogramm „Spitze auf dem Land“ erneut können Unternehmen für die laufende Tranche 22 des landesweiten Förderprogrammes „Spitze auf dem Land “ bis zum 29 Februar 2024 Förderanträge über die ansässige Gemeinde beim RP Freiburg stellen https rp badenwuerttemberg de themen land elr seiten efre Wichtig Die Lage des Förderortes muss im Ländlichen Raum Definition vgl In - ternet – nicht Randzone Verdichtungs-Winterdienst Hinweise zur Räumund Streupflicht der Straßenanlieger Aufgrund der Schneefälle der vergangenen Tage weisen wir hiermit nochmals auf die Pflicht der Straßenanlieger hin bei Schneefall und Glatteis zu räumen und zu streuen Die Verpflichtung ergibt sich aus der Räumund Streupflichtsatzung der Gemeinde Der Winterdienst findet in der Regel vom 15 November bis 15 März statt • Gehwege sind auf 1 5 m Breite zu räumen und zu streuen Dies gilt auch für Fahrbahnränder - da wo keine Gehwege sind • Sofern Gehwege nicht vorhanden sind gelten als Gehweg die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1 5 Meter • Der Schnee ist am Fahrbahnrand zu häufen und nicht auf die Straße zu schippen • Bei Tauwetter sind die Straßenrinnen und Einläufe so freizumachen dass das Schmelzwasser abziehen kann • Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand + Splitt oder Salz zu verwenden • Die Gehwege müssen werktags bis 7 00 Uhr sonnund feiertags bis 8 00 Uhr geräumt und gestreut sein • Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schneeoder Eisglätte auftritt ist unverzüglich bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen Diese Pflicht endet um 21 00 Uhr Bitte bedenken Sie auch dass Sie sich schadenersatzpflichtig machen können wenn jemand stürzt und sich verletzt nur weil nicht geräumt und gestreut ist Wenn Sie selber nicht räumen und streuen können z Bbei Krankheit oder Abwesenheit müssen Sie jemanden beauftragen Der Anlieger bleibt auch räumund streupflichtig wenn der geräumte bestreute Gehweg vom gemeindlichen Winterfahrzeug bei der Straßenräumung wieder zugeworfen wird Dies lässt sich leider nicht immer verhindern Auch Schneewälle am Straßenrand vor Grundstückszufahrten und -zugängen muss die Gemeinde nicht beseitigen Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geworfen werden Standorte Streugutbehälter Der Bauhof hat an den folgenden Stellen wie in den Vorjahren wieder die Behälter mit Streugut aufgestellt dort können Sie sich bereits vorab vor Wintereinbruch mit Streugut eindecken In Mühlhausen • Eisenbahnbrücke Ehinger Straße • Alemannenstraße West • Gasthaus Löwen Insel • Treppe in Höhe Schloßstraße 64 64a • Rathaus • Pfarrhaus • Steg Rohmen Hagenweg auf Seite Schloßstraße Rohmen • Im Rohmen Nr 115 • Im Rohmen Bushaltestelle • Im Rohmen Einfahrt oben • Kräherweg Ecke Schloßstraße Wegkreuz • Aacher Straße 48 Am Hagenweg • Aacher Straße Kindergarten Mühlhausen • Weidenstraße Ecke Schmiedstraße Von-Rost-Straße • Duchtlinger Steig • Duchtinger Steig - 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