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Donnerstag 07 Dezember 2023 5 gebiet unter https mlw badenwuerttemberg de fileadmin redaktion mmlw intern Dateien 02 Landesentwicklung Regionalplanung Landesentwicklungsplan 2002 Karte Raumkategorien pdf und die Gesamt-Vollzeit-Mitarbeiterzahl verbundener Unternehmensteile unter 100 liegen Gerne können Sie diese Fördermöglichkeit auf den entsprechenden Kanälen Presse Amtsblatt Internet Newsletter Social-Media-Kanäle etc veröffentlichen oder Unternehmen konkret ansprechen Interessierte Unternehmen und Gemeinden werden gebeten sich direkt an Frau Bucher zu wenden Nicole Bucher Regierungspräsidium Freiburg Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum und EFRE-ELR Förderprogramm „Spitze auf dem Land “ Referat 32 – Betriebswirtschaft Agrarförderung und Strukturentwicklung – Bertoldstraße 43 79083 Freiburg i Br Postfachadresse Tel 0761 208-1255 Fax 0761 208-39-1255 E-Mail nicolette bucher@rpf bwl de Bekanntmachung der Tierseuchenkasse TSK Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr 10 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2024 ist der 01 01 2024 Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2023 versandt Sollten Sie bis zum 01 01 2024 keinen Meldebogen erhalten haben rufen Sie uns bitte an Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung Viehhändler Vieheinkaufsund Viehverwertungsgenossenschaften sind zum 1 Februar 2024 meldepflichtig Die uns bekannten Viehhändler Vieheinkaufsund Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2024 einen Meldebogen Meldeund beitragspflichtige Tiere sind Pferde Schweine Schafe Hühner Truthühner Puten Meldepflichtige Tiere sind Bienenvölker sofern nicht über einen Landesverband gemeldet Nicht zu melden sind Rinder einschließlich Bisons Wisenten und Wasserbüffel Die Daten werden aus der HIT-Datenbank Herkunftsund Informationssystem für Tiere herangezogen Nicht meldepflichtig sind u a Gefangengehaltene Wildtiere z B Damwild Wildschweine Esel Ziegen Gänse und Enten Wenn bis zu 25 Hühnerund oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere s o vorhanden sind entfällt derzeit die Meldeund Beitragspflicht für die Hühner und oder Truthühner Es spielt keine Rolle ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden Schweine Schafe und oder Ziegen sind unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW bis 15 01 2024 an HIT zu melden Die Tierseuchenkasse BW bietet an die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebogen und auf unserer Homepage unter www tskbw de Weitere Informationen zur Meldeund Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf unserer Homepage unter www tskbw de Telefon 0711 9673-666 E-Mail beitrag@tskbw de Internet www tskbw de Die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen sucht Wohnraum für Flüchtlinge Die Unterbringung von Flüchtlingen stellt die Städte Gemeinden und Kreise weiterhin vor große Herausforderungen Die Gemeinde wird in den kommenden Monaten weitere Flüchtlinge aufnehmen müssen und sucht hierfür weiterhin Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen Die Gemeindeverwaltung bittet darum dass sich die Eigentümer von leerstehenden Wohnungen oder Häusern melden wenn sie Wohnraum an die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen für die Unterbringung von Flüchtlingen vermieten möchten Sie können direkt mit der Gemeindeverwaltung einen Mietvertrag abschließen und wir werden Ihr Objekt dann untervermieten Infolge dessen steht die Gemeinde Mühlhausen-Ehingen für die Mieterpflichten ein die Mietzahlungen und die Abrechnung der Nebenkosten erfolgen ebenfalls direkt durch die Gemeinde Natürlich können Wohnungen auch direkt an Flüchtlingsfamilien vermietet werden Die Flüchtlinge werden über den Landkreis von Sozialarbeitern betreut Sollten Sie über freien Wohnraum verfügen und diesen vermieten wollen setzen Sie sich bitte mit Hauptamtsleiter Rainer Maus Tel 07733 5005-20 oder E-Mail hauptamt@muehlhausenehingen de in Verbindung Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe KEINE ZEIT? KEIN PROBLEM WENN ES SCHNELL GEHEN MUSS EINFACH ONLINE BUCHEN www primostockach de • Tel 07771 9317-11