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6 • Donnerstag 10 August 2023 gasse 1 79868 Feldberg während der üblichen Dienststun - den öffentlich ausgelegt Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Feldberg abgegeben werden Die Stellung - nahmen sollen elektronisch übermittelt werden z B E-Mail können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg z Bschrift - lich oder zur Niederschrift abgegeben werden Da das Er - gebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig Es wird darauf hingewiesen dass nicht fristgerecht abgege - bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können Feldberg den 10 08 2023 Gemeindeverwaltung Feldberg Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung Vorentwurf 1 Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Adlerweiher“ Der Gemeinderat der Gemeinde Feldberg hat am 01 08 2023 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 1 Änderung des Bebauungsplanes „Adlerweiher“ mit örtlichen Bauvorschrif - ten gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs 1 BauGB durchzuführen Ziele und Zwecke der Planung Der Bebauungsplan „Adlerweiher“ im Teilort Bärental ist am 16 05 2018 in Kraft getreten Der Bebauungsplan wurde auf - gestellt da im Jahr 2018 aufgrund akuten Bedarfs an neuen Wohnbauflächen und fehlenden baureifen Grundstücken dringend neues Wohnbauland benötigt wurde Da die Nachfrage nach Wohnbauland weiterhin groß ist gibt es konkrete Pläne den Bebauungsplan am westlichen Rand zu erweitern um in diesem Bereich vier Mehrfamilienhäuser in flächensparender Weise realisieren zu können Anders als bisher soll im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden insbesondere Baurecht für Mehrfamilienhäuser geschaffen werden Auch im ländlichen Raum zeigt sich der Bedarf an kleineren Wohnungen beispielsweise für Personal in Betrieben des Beherbergungsgewerbes und der Gastrono - mie ebenso wie in anderen Betrieben wie z Bdes Gesund - heitswesens Rehaund Kurkliniken Auch für Menschen für die ihr bisheriges Einfamilienhaus zu groß geworden ist ist ein Wohnungsangebot in Geschosswohnungshäusern willkommen Um die Planung umsetzten zu können ist die Anpassung einzelner Festsetzungen des Bebauungsplans „Adlerweiher“ sowie eine Erweiterung des Geltungsbereichs notwendig So sollen am Standort weitere Bauplätze für flä - chensparenden Wohnungsbau realisiert werden Die Planung verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele ] Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwick - lung ] kostensparende Ausnutzung vorhandener Erschließungs - anlagen ] nachhaltige städtebauliche Entwicklung ] Schaffung dringend benötigten zusätzlichen Wohnraums insbesondere im Geschosswohnungsbau Lage Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Bärental der Gemein - de Feldberg Nördlich und südlich des Plangebiets verläuft die Talstraße Nordwestlich des Plangebiets verläuft der Tan - nenweg Innerhalb des Geltungsbereichs der 1 Änderung und Erwei - terung des Bebauungsplans „Adlerweiher“ befinden sich die Flurstücke Nrn 1 23 52 1 197 und 198 Die betroffene Flä - che beläuft sich auf ca 3 000 m² Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 01 08 2023 Der Planbe - reich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt Der Vorentwurf der 1 Änderung des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 14 08 2023 bis einschließlich 29 09 2023 Veröffentlichungsfrist auf der Homepage der Gemeinde unter Gemeinde Feldberg – Aktuelles – Bekanntmachungen unter folgendem Link https www gemeindefeldberg de aktuellesamhoechs - tenberg bekanntmachungen im Internet veröffentlicht Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde in Feldberg Kirch - gasse 1 79868 Feldberg während der üblichen Dienststun - den öffentlich ausgelegt Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Feldberg abgegeben werden Die Stellung - nahmen sollen elektronisch übermittelt werden z B E-Mail können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg z Bschrift - lich oder zur Niederschrift abgegeben werden Da das Er - gebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig Es wird darauf hingewiesen dass nicht fristgerecht abgege - bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können Feldberg den 10 08 2023 Gemeindeverwaltung Feldberg