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Donnerstag 10 August 2023 • 7 Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung des Entwurfs zur 4 Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Tatzenmatte II“ im Internet im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberg hat am 01 08 2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs 1 BauGB beschlossen die 4 Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Tatzenmatte II“ im be - schleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf der 4 Än - derung des Bebauungsplans „Tatzenmatte II“ und den Ent - wurf der geänderten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen Ziele und Zwecke der Planung Der Bebauungsplan „Tatzenmatte II“ wurde im Jahr 1986 seit 04 11 1986 rechtskräftig aufgestellt und weist ein all - gemeines Wohngebiet und ein Wochenendhausgebiet aus Dadurch sollte unter anderem ein Beitrag zur Intensivierung des Fremdenverkehrs geleistet und dem damals steigenden Bedarf an Kurzerholung und Freizeitgestaltung Raum gege - ben werden Aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen wurde der Bebauungsplan bereits 3-mal geändert In einem Teilbereich des Bebauungsplans plant ein Grundstückseigentümer nun den Abriss und Neubau eines Wochenendhauses Das beste - hende Wochenendhaus entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen in Bezug auf die Heizung die Dämmung der Größe und der Raumaufteilung Die Errichtung eines barri - erefreien und der Energieeinsparverordnung EnEV Stan - dard 55 entsprechenden Gebäudes ist durch eine Sanie - rung des Bestandsgebäudes nicht realisierbar weshalb ein Neubau geplant ist Die Planungen des Neubaus stimmt in einigen Punkten nicht mit den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans „Tatzenmatte II“ überein und können auch nicht im Wege der Befreiung ermöglicht werden Zur Realisierung des Bauvorhabens ist daher die Änderung des Bebauungsplans notwendig Die Gemeinde Feldberg hat die Anfrage geprüft und will das Vorhaben unterstützen Die Planung verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele ] Abriss und Neubau eines Ferienhauses das den heutigen Anforderungen entspricht ] Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwick - lung ] Förderung der Innenentwicklung ] Qualitätvolle Entwicklung des Vorhandenen touristischen Wohnungsangebots ] Nachhaltige städtebauliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde Feldberg Lage Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Falkau der Gemein - de Feldberg Westlich des Plangebiets verläuft die Straße Tatzenmatte In nordöstlicher und südwestlicher Richtung befinden sich Wochenendhäuser Südöstlich des Änderungs - bereich befindet sich eine Sportanlage mit Fußballplatz Die Fläche des Änderungsbereichs umfasst das Flurstück Nr 349 und beläuft sich auf ca 455 m² Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 01 08 2023 Der Planbe - reich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt Die 4 Änderung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor - schriften „Tatzenmatte II“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs 4 BauGB aufgestellt Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben Der Entwurf der 4 Änderung des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 14 08 2023 bis einschließlich 29 09 2023 Veröffentli - chungsfrist auf der Homepage der Gemeinde unter Gemeinde Feldberg – Aktuelles – Bekanntmachungen unter folgendem Link https www gemeindefeldberg de aktuellesamhoechs - tenberg bekanntmachungen im Internet veröffentlicht Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde in Feldberg Kirch - gasse 1 79868 Feldberg während der üblichen Dienststun - den öffentlich ausgelegt Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Feldberg abgegeben werden Die Stellung - nahmen sollen elektronisch übermittelt werden z B E-Mail können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg z Bschrift - lich oder zur Niederschrift abgegeben werden Da das Er - gebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig Es wird darauf hingewiesen dass nicht fristgerecht abgege - bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können Feldberg den 10 08 2023 Gemeindeverwaltung Feldberg