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6 | FREITAG 27 JANUAR 2023 w o c h e | MOOS Kurzbericht der Gemeinderatssitzung vom 19 01 2023 Parkraumbewirtschaftung - Vorstellung der Firma Avantpark In den Diskussionen in der Bürgerschaft steht das Thema Parken bzw ruhender Verkehr als ein wesentliches Handlungsfeld im Fokus Die Probleme in den Ortsteilen Moos und Iznang werden vorrangig durch den touristischen Verkehr bzw dessen Überlagerung mit den Anwohnerverkehren verursacht Aufgrund dessen wurde vergangenes Jahr die Firma Rapp Trans AG beauftragt ein Parkraumkonzept zu erstellen Mit durchgeführter Bürgerbeteiligung am 05 12 2022 befinden wir uns derzeit inmitten der Ideenund Konzeptionsphase Die Parking Solutions Deutschland GmbH Avantpark mit Sitz in Unterföhring bietet eine Parkraumbewirtschaftung mittels Kennzeichenscanner an Im Rahmen des Parkraumkonzeptes ist eine Parkraumbewirtschaftung eine mögliche Variante Die Kosten für die Technik Installation Reparaturen Instandhaltung sowie Betrieb außer Elektrizität werden von Avantpark übernommen Es entstehen keine einmaligen und laufenden Kosten außer Elektrizität Eingenommene Parkgebühren gehen zu 100% an die Gemeinde Besucher die keine Parkgebühren oder nicht in voller Höhe entrichten haben ein erhöhtes Nutzungsentgelt in Höhe von 40 € zu zahlen Die Nachverfolgung erfolgt durch Avantpark Das eingenommene erhöhte Nutzungsentgelt geht an Avantpark Herr Kahi von Avantpark hat in der Gemeinderatssitzung die Parkraumbewirtschaftung für diverse Parkplätze in Moos und Iznang vorgestellt Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Art der Parkraumbewirtschaftung mit in die Parkraumkonzeptplanung einfließen zu lassen Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten Belästigung der Allgemeinheit zum Schutz der Grünund Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung Vor zwei Jahren ist das neue Polizeigesetz Baden-Württemberg PolG in Kraft getreten welches sich auch auf die kommunale Polizeiverordnung der Gemeinde Moos auswirkt Für den Erlass von Polizeiverordnungen ist der Bürgermeister zuständig Bei einer Geltung von mehr als einem Monat ist eine Zustimmung des Gemeinderates erforderlich Bürgermeister Patrick Krauss hat am 23 12 2022 die Polizeiverordnung erlassen Neu aufgenommene Inhalte in die Polizeiverordnung sind u a § 1 Geltungsbereich Allgemeines § 3 Ruhestörung § 9 Lärm durch Fahrzeuge § 17 Belästigung durch Staubentwicklung und § 21 Aufstellen von Wohnwagen und Zelten Weiter sind teilweise die Regelungen inhaltlich ergänzt worden Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Erlass der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten Belästigung der Allgemeinheit zum Schutz der Grünund Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung zu Bauangelegenheiten Der Gemeinderat erteilte einstimmig der Änderung des Bauantrags für das Bauvorhaben Neubau eines Wohnbaus mit 18 WE und eines Wohnhauses mit gewerblicher Infrastruktur für den Campingplatz und Abbruch von Stall Gaststätte WC Schuppen Garage auf dem Flst 175 Gemarkung Iznang sein Einvernehmen nach § 36 Abs 1 BauGB und stimmte der Befreiung zur Errichtung von Stellplätzen statt Carports nach § 31 Abs 2 BauGB zu Der Gemeinderat erteilte einstimmig der Errichtung einer Dachgaube eines Wintergartens sowie eines Doppelcarports am bestehenden Einfamilienhaus auf dem Flst 253 Gemarkung Moos sein Einvernehmen nach § 36 Abs 1 BauGB Der Gemeinderat erteilte einstimmig der Errichtung eines Naturkindergarten mit 2 Waldkindergartenwagen auf dem Flst 331 Gemarkung Moos nach § 36 Abs 1 BauGB sein Einvernehmen Neufassung der Kriterien für den Erwerb von Grundstücken durch die Gemeinde zur Erschließung von Baugebieten In der Klausurtagung des Gemeinderates am 07 05 2022 hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen die Rahmenbedingungen für die Baulandbeschaffung bzw den Baulanderwerb durch die Gemeinde zur Erschließung von Baugebieten an die heutigen Gegebenheiten anzupassen Diese insoweit beschlossenen Leitlinien bedürfen für ihre Anwendung eines Gemeinderatsbeschlusses Weiter sind auch die Rahmenbedingungen im Übrigen zu beschließen um so eine Grundlage für den zukünftigen Baulanderwerb der Gemeinde zur Erschließung von Baugebieten zu schaffen Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Rahmenbedingungen für den Erwerb von Grundstücken durch die Gemeinde zur Erschließung von Baugebieten als Grundsatzbeschluss Grundsatzbeschluss zur Geschossaufstockung im ungeplanten Innenbereich § 34 BauGB von Gebäuden in der Gemeinde Moos Auf der Klausurtagung des Gemeinderates am 07 05 2022 ist im Handlungsfeld Bauen u a das Thema der zulässige Geschossaufstockung im ungeplanten Innenbereich § 34 BauGB besprochen und diskutiert worden Der Gemeinderat sprach sich grundsätzlich dafür aus ein Einfügen im Sinne des § 34 BauGB bei einer Geschossaufstockung bis zu einer Höhe von 50 cm über dem vorhandenen Bestand der Umgebung anzunehmen da hierdurch Wohnraum ohne zusätzlichen Flächenverbrauch geschaffen werden kann Dabei dienen die Firsthöhen der Umgebungsbebauung zum 01 01 2019 als Bestand Die im Plenum am 07 05 2022 erarbeitete Leitlinie zu diesen Themen soll nun als Grundsatzbeschluss beschlossen werden Der Gemeinderat beschloss einstimmig dass im ungeplanten Innenbereich § 34 BauGB vorhandene Firsthöhen von Gebäuden um 50 cm über der örtlichen Bebauung First erhöht werden können wobei die bestehende örtliche Bebauung zum 01 01 2019 die Bestands Firsthöhe darstellt Grundsatzbeschluss zur Baulandentwicklung der Gemeinde Moos Auf der Klausurtagung des Gemeinderates am 07 05 2022 sind im Handlungsfeld Bauen u a die Themen Nutzung von Baulücken Umnutzung von Gebäuden z B Scheunen in Wohnraum Gewerbefläche in Wohnraum und das Bauen in zweiter Reihe im Innenbereich besprochen und diskutiert worden Der Gemeinderat sprach sich grundsätzlich für eine Nachverdichtung gegenüber einer Erweiterung des bebauten Gemeindegebiets aus Weiter ist aus der Mitte des Gemeinderates das Interesse bekundet worden dass vorhandene alte Scheunen frühere Ökonomiegebäude u ä Gebäude nicht abgerissen sondern unter Beibehaltung der Kubatur in Wohnraum umgebaut werden sollen Durch solche Umnutzungen kann Wohnraum ohne zusätzlichen Flächenverbrauch geschaffen werden und das Dorfbild erhalten bleiben Als Leitlinien am 07 05 2022 beschlossen worden ist dass eine Umnutzung von Gewerbeflächen in Wohnraum in Gewerbegebieten über die Betreiberwohnung hinaus nicht zulässig ist dass die Zulässigkeit von Umnutzungen im Mischgebiet einer Einzelfallentscheidung unterliegen dass bei Umnutzungen von landwirtschaftlichen Gebäuden Scheunen u ä im Innenbereich die Kubatur erhalten AUS DEM GEMEINDERAT