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4 | FREITAG 27 JANUAR 2023 w o c h e | MOOS Gemeindeabgaben 2023 Die Abgabenbescheide werden demnächst zugestellt oder sind bereits zugestellt worden Wir bitten Sie diese zu prüfen und uns Unstimmigkeiten mitzuteilen Bitte haben Sie dafür Verständnis dass nicht alle Anfragen sofort beantwortet werden können Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Herrn Bruttel Telefon 07735 818-43 Email k bruttel@gvvhoeri de Folgende Abgaben haben sich ab dem 01 01 2023 geändert Wasser Verbrauchsgebühr pro m³ 1 66 € Grundgebühr je Wohnung 37 44 € GG 3-5 cbm 37 44 € GG 7-10 cbm 74 88 € GG bis 20 cbm 131 07 € Schmutzwasser Einleitungsgebühr pro m³ 1 71 € Grundgebühr je Wohnung 13 02 € GG 3-5 cbm 13 02 € GG 7-10 cbm 26 07 € GG bis 20 cbm 45 63 € Zählergebühr pro Monat 1 17 € Niederschlagswassergebühr pro m² abflusswirksame Fläche 0 43 € Abfall grundstücksbezogene Jahresgebühr bei einer Wohnung bzw einem Gewerbegrundstück 75 28 € zwei Wohnungen 112 96 € drei Wohnungen 150 60 € vier und fünf Wohnungen 200 68 € sechs und sieben Wohnungen 275 96 € acht bis zwölf Wohnungen 357 68 € Restmüll 40 Liter 35 32 € 80 Liter 50 40 € 120 Liter 65 48 € 240 Liter 110 72 € 1 100 Liter 483 84 € Biomüll 40 Liter 95 76 € 80 Liter 136 00 € 120 Liter 176 24 € 240 Liter 297 00 € Gebühr Restmüllsack 3 67 € Gebühr für den Behältertausch 35 00 € Weiterhin dringend Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen in Moos gesucht Viele flüchtende Menschen sind seit längerem in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebracht und müssen nun in die kommunale Anschlussunterbringung umziehen Die Unterbringungsmöglichkeiten reichen leider nicht aus um die geforderte Anzahl an Flüchtlingen mit Wohnraum zu versorgen Weitere Zwangszuweisungen von Flüchtlingen durch das Landratsamt kann die Gemeinde Moos nicht bewältigen Um die zwangsweise notwendige Beschlagnahmung von leerstehendem Wohnraum zu vermeiden benötigen wir dringend Ihre Mithilfe und die Meldung von anmietbarem Wohnraum Die Erfahrungen zeigen dass der bereits angemietete Wohnraum sehr gut genutzt wird und sich die Familien in der Gemeinde sehr gut integriert haben Die Flüchtlinge unternehmen große Anstrengungen um sich zu integrieren und Fuß zu fassen Zum Beispiel durch die Teilnahme an Sprachund Integrationskursen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bei den jeweiligen Ausbildungsund Arbeitsstätten und im Gemeindeleben in den Vereinen Das selbstbestimmte Wohnen ist dann ein weiterer Schritt in Richtung Eigenständigkeit Wir möchten uns auf diesem Weg auch insbesondere bei den ehrenamtlichen Helfern und bei den bisherigen Vermietern bedanken die zum Gelingen der Integration einen großen Beitrag leisten Könnten Sie sich vorstellen Ihre Immobilie für die Unterbringung von geflüchteten Menschen uns zur Verfügung zu stellen dann melden Sie sich bei uns Die Anmietung erfolgt durch die Gemeinde Moos Bei größeren Wohneinheiten besteht in Absprache mit dem Landratsamt die Möglichkeit der Übernahme von Renovierungsarbeiten Es ist wirklich dringend Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Matthias Jäschke unter der Tel Nr 07732 9996-23 m jaeschke@moos de gerne zur Verfügung Bodenrichtwerte für die neue Grundsteuerreform verfügbar In den letzten Wochen wurden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer dazu aufgefordert für ihre landund forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer Aeine Steuererklärung abzugeben Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet eine sogenannte „Feststellungserklärung“ einzureichen Die Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln Die elektronischen Formulare werden unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt Für Grundstücke der Gemeinde Moos stehen die Bodenrichtwerte 2022 Grundlage Bodenrichtwerte 2021 zur Verfügung Bei Fragen können Sie sich telefonisch an den Gutachterausschuss Bodenrichtwerte wenden Tel 07732 81-229 Alle wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform und zum Verfahrensablauf erhalten Sie über die Internetseite des Landes unter www grundsteuerbw de