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Freitag 27 Januar 2023 Seite 4 Horgenzell Räumund Streupflicht beachten Aus gegebenem Anlass weisen wir die Bevölkerung auf die bestehende Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege hin Hausund Grundbesitzer sollten in eigenem Interesse die in der Streupflichtsatzung enthaltenen Vorschriften beachten da im Schadensfall mit Schadensersatzansprüchen und Geldbußen gerechnet werden muss Für welche Flächen besteht die Räumund Streupflicht? Der an einem Grundstück befindliche Gehweg ist von Schnee frei zu halten und bei Glätte zu streuen Dabei ist bei einer Räumung von 1 Meter Breite auszugehen Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet auf deren Seite der Gehweg verläuft Die Sicherheit des Fußgängerverkehrs muss gewährleistet sein Bei Straßen und Wegen ohne abgegrenzten Gehweg sind die seitlichen Flächen am Rand der Fahrbahn ebenso in einer Breite von 1 Meter zu räumen und streuen Sind mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung Sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden Es ist darauf zu achten dass der Gehweg auch mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen passiert werden kann Wann gilt die Räumund Streupflicht? Montag bis Freitag von 07 00 Uhr bis 20 00 Uhr Samstag von 07 00 Uhr bis 20 00 Uhr Sonnund Feiertag von 08 00 Uhr bis 20 00 Uhr Es ist bei Schneefall sowie bei Schnee und Eisglätte während diesen Zeiten unverzüglich wenn notwendig auch wiederholt zu räumen und zu streuen Der Straßenanlieger bleibt verpflichtet den Gehweg auch dann zu räumen wenn dieser von Schneeräumfahrzeugen mit Schnee erneut bedeckt wird Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt zu verwenden Was umfasst die Räumund Streupflicht? Innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegt es den Straßenanliegern Eigentümer Mieter und Pächter die Gehwege zu reinigen bei Schneefall zu räumen und bei Schneeund Eisglätte zu streuen Der geräumte Schnee und die Eisreste sind so zu lagern dass der Verkehr nicht gefährdet oder behindert wird Die Lagerung von Schnee darf nicht auf der Straße erfolgen sondern sollte am Rand der Fahrbahn angehäuft werden Bei auftretendem Tauwetter sind die Straßenrinnen und Straßeneinläufe so freizumachen dass das Schmelzwasser abfließen kann In diesem Zusammenhang bitten wir alle Halter von Kraftfahrzeugen ihre Fahrzeuge so zu parken dass unsere Räumund Streufahrzeuge problemlos ihre Arbeit verrichten können und nicht am Schneeräumen und Streuen gehindert werden Wir bitten Sie die Räumund Streupflicht gewissenhaft zu beachten und durchzuführen Ihre Gemeindeverwaltung Horgenzell UNSER ZOGENWEILER - AUF DER HÖHE Bericht Wanderung An einem der wenigen Tage mit Schnee konnte die Zogenweiler Wandergruppe eine Winterwanderung durchführen Zahlreiche Teilnehmer fanden sich wieder ein um eine ca 9 km lange Wanderung um Zogenweiler zu machen Immer wieder sind neue Gesichter dabei die einfach auch mal schnuppern wollen Die Begeisterung sich zu bewegen sich auszutauschen und vielleicht auch neue Freunde zu finden spürt man förmlich Wandern in der Gruppe macht einfach Spaß Während der Wanderung fanden sich immer wieder neue Gesprächsgruppen die sich intensiv unterhalten haben Die Gespräche wurden dann bei einem zünftigen Vesper im Pfarrgemeindehaus fortgeführt und sicherlich auch teilweise vertieft Der Duft von Glühwein und Weihnachtsgebäck ließ dann später noch eine schöne vorweihnachtliche Stimmung aufkommen Alle waren sich einig dass es doch wieder ein herrlicher Samstagnachmittag war Die nächste Wanderung findet am Samstag 28 01 2023 um 14 00 Uhr statt Treffpunkt wie immer ist das ehemalige BAG-Gebäude in Zogenweiler Im Anschluss lädt der Kirchenchor zum „Viere Bier“ ein