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Seite 5 Freitag 27 Januar 2023 Horgenzell Bekanntmachungen gut informiert Sind Ihre Ausweisdokumente noch gültig? Prüfen Sie von Zeit zu Zeit ob Ihr Personalausweis oder Reisepass noch gültig ist Falls nicht können diese im Bürgerbüro neu beantragt werden Welche Ausweispapiere Sie bei Reisen ins Ausland benötigen erfahren Sie bei Ihrem Reiseveranstalter den Konsulaten oder beim Auswärtigen Amt www auswaertigesamt de Reisepässe sowie Personalausweise können nicht verlängert sondern müssen neu beantragt werden Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei in Berlin dauert in der Regel drei bis vier Wochen In der Hauptreisezeit kann sich dies um einige Wochen verlängern Zur Beantragung von Reisepass und Personalausweis sind mitzubringen • ein aktuelles biometrisches Lichtbild • alter Reisepass bzw Personalausweis • evtl Geburtsurkunde Abstammungsurkunde • 60 00 € - Reisepass ab 24 Jahre Gültigkeit 10 Jahre • 37 50 € - Reisepass bis 24 Jahre Gültigkeit 6 Jahre • 37 00 € - Personalausweis ab 24 Jahre Gültigkeit 10 Jahre • 22 80 € - Personalausweis bis 24 Jahre Gültigkeit 6 Jahre • 13 00 € - Kinderreisepass bis 12 Jahre Gültigkeit 1 Jahr • 6 00 € - Kinderreisepass Verlängerung Gültigkeit 1 Jahr In sehr eiligen Fällen ist die Ausstellung eines Express-Reisepasses möglich Dieser wird in der Regel innerhalb von 3 Werktagen durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt kostet dann aber zusätzlich 32 00 € Bitte beachten Sie dass Ausweisdokumente wegen der erforderlichen Unterschrift bzw Fingerabdrücken nur persönlich beantragt werden können Im Untergeschoss des Rathauses Horgenzell steht Ihnen ein Fotoautomat zur Verfügung Dort können Sie zum Preis von 10 00 € ihre Passbilder direkt erstellen lassen Für Fragen steht Ihnen Frau Schuhmacher Tel 07504 9701-25 Bürgerbüro gerne zur Verfügung Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen Zum 01 Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert Kinderreisepässe die ab dem 01 Januar 2021 beantragt wurden können nur mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit Ebenso wird der Verlängerungsaufkleber für den Kinderreisepass seit 01 Januar 2021 nur mit einer Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr ausgestellt Das bisherige Ausweisdokument darf zur Verlängerung nicht abgelaufen sein Die neue Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses entspricht europarechtlichen Sicherheitsstandards EU Verordnung Nr 2252 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten und dient dem Schutz der Identität der Kinder Soll das Reisedokument für das Kind eine sechsjährige Gültigkeitsdauer haben ist ein regulärer elektronischer Reisepass zu beantragen Herzlichen Glückwunsch zur Geburt „Worte können nicht ausdrücken die Freude über neues Leben “ Hermann Hesse Willkommen in unserer Gemeinde Jakob Joel Schikor geboren am 03 Januar 2023 Eltern Doreen Schiefer und Thomas Schikor Simon Christian Geng geboren am 08 Januar 2023 Eltern Nadine und Christian Geng Wir gratulieren den Eltern ganz herzlich und wünschen allen viel Freude mit dem Familienzuwachs STANDESAMT