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SEITE 4 SAMSTAG 04 DEZEMBER 2021 Altholz Montag 21 März 2022 Sperrmüll Dienstag 22 März 2022 Altmetall Samstag 02 April 2022 Sammlung durch den DRK Ortsverband Hohenfels Sammelstelle beim Naturbad Hohenfels Alle Abfuhren beginnen um 6 Uhr Deshalb ist es notwendig dass alle Tonnen Sperrmüll usw am jeweiligen Abfuhrtag spätestens um 6 Uhr am Straßenrand stehen Grünschnitt Seit dem 01 09 2021 kann der Grünschnitt kostenfrei im Lochacker 3 78333 Stockach Container Marquardt GmbH abgeben werden Die Anlieferungen sind folgendermaßen möglich Donnerstags von 9-11 45 Uhr Freitags von 9-11 45 Uhr und 15-16 45 Uhr samstags von 9-11 45 Uhr Im Falle dass der Abfall nicht abgeholt wird bitten wir Sie spätestens 2 Arbeitstage nach dem Abfuhrtag Bescheid zu geben Tel 07557 9206-0 email gemeinde@hohenfels de damit wir bei der Abfuhr rma reklamieren können Später eingehende Reklamationen können leider nicht berücksichtigt werden KINDERGARTEN l SCHULEN KORBINIAN-BRODMANN-GRUNDSCHULE Weihnachtsstimmung in der Grundschule Pünktlich zum ersten Schultag nach dem ersten Advent durfte die Korbinian-Brodmann-Grundschule einen wunderschön gesteckten großen Adventskranz in Empfang nehmen Die Kinder aller Klassenstufen bestaunten den schönen Kranz der nun zusammen mit dem von Herrn Engelbert Müller gespendeten und von den Kindern schön geschmückten Weihnachtsbaum in unserem Eingangsbereich für eine behagliche und feierliche Stimmung sorgt Für den wunderschönen Adventskranz bedanken sich die Kinder und das Kollegium der Korbinian-Brodmann-Grundschule beim Hohenfels Chor unter der Leitung von Frau Dettweiler Ein herzlicher Dank geht auch an Herrn Engelbert Müller für den großen schön gewachsenen Weihnachtsbaum Die Korbinian-Brodmann-Grundschule wünscht der gesamten Gemeinde Hohenfels eine besinnliche Adventszeit Harriet Henckus INFO Information zur Öentlichen Bekanntmachung Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 24 11 2021 beschlossen Die Satzung wurde am 02 12 2021 auf der Homepage der Gemeinde Hohenfels unter „Öentliche Bekanntmachungen“ verö entlicht und tritt zum 01 01 2022 in Kraft Die Satzung ist entsprechend beigefügt Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg GemO und der §§ 2 und 13 Abs I 14 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfels am 24 11 2021 folgende Satzung beschlossen §1 Öentliche Einrichtung 1 Die Gemeinde Hohenfels betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des KiTaG als ö entliche Einrichtung §2 Begri sbestimmungen 1 Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne von § 1 Abs 2 – 6 KiTaG sind 1 Kindergarten mit verlängerten Önungszeiten Einrichtungen mit einer zusammenhängenden Betreuungszeit von insges 30 Std Woche für Kinder im Alter von 1 - 7 Jahren 2 Altersgemischte Ganztagesbetreuung Einrichtungen mit einer zusammenhängenden Betreuungszeit von insgesamt 45 Std Woche für Kinder im Alter von 3 Jahren bis 7 Jahren soweit es sich nicht um schulische Einrichtungen handelt 3 Kinderkrippen Einrichtungen für Kleinkindbetreuung mit einer Betreuungszeit von 45 Std für Kinder im Alter bis 3 Jahren 2 Das Kindergartenjahr beginnt und endet mit dem Ende der Sommerferien der Betreuungseinrichtung §3 Beginn und Beendigung des Benutzungsverhältnisses 1 Das Benutzungsverhältnis beginnt mit der Aufnahme des Kindes in die Betreuungseinrichtung Die Aufnahme erfolgt auf Antrag des Sorgeberechtigten Für den Antrag muss das Anmeldeformblatt der Gemeinde ausgefüllt werden 2 Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgeberechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger Kinder die in die Schule wechseln werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen abgemeldet 3 Die Abmeldung hat gegenüber der Gemeinde Hohenfels der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen 4 Die Gemeinde Hohenfels kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund beenden Wichtige Gründe sind insbesondere die Nichtzahlung einer fälligen Gebührenschuld trotz Mahnung oder wenn das Kind länger als 2 Monate unentschuldigt fehlt Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid er ist unter Wahrung einer Frist von 4 Wochen anzudrohen §4 Benutzungsgebühren 1 Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem § 5 erhoben 2 Gebührenmaßstab ist die Anzahl der belegten Betreuungsplätze 3 Die Gebühren werden jeweils für einen angefangenen Kalendermonat Veranlagungszeitraum erhoben 4 Die Gebühr ist auch während der Ferien sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten §5 Gebührenhöhe 1 Die Höhe der Gebühr wird gesta elt nach der Anzahl der Kinder die den Kindergarten besuchen 2 Die Höhe der Gebührensätze sind in der Anlage 1 Gemeinde Hohenfels KiTa-Elternbeiträge ersichtlich 3 Wird der Betreuungsplatz nur zeitanteilig belegt wird jedoch die gesamte Gebühr des belegten Betreuungsplatzes berechnet 4 Ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder gem Absatz 1 ist die Änderung der Gemeinde unter Angabe des Kalendermonats in dem die Änderung angezeigt wurde Die Benutzungsgebühren werden für den Kalendermonat neu festgesetzt der auf den Kalendermonat folgt in dem die Änderungen angezeigt wurden 5 In den Ganztagsgruppen ist eine warme Mahlzeit verp ichtend einzunehmen In den Gruppen mit verlängerten Önungszeiten besteht die Möglichkeit ebenfalls eine warme Mahlzeit einzunehmen Der Preis für das Essen wird über eine monatliche Pauschale siehe Anlage 1 gedeckt Es ist möglich das Mittagessen zwischen ein und fünf Wochentagen zu buchen