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SEITE 5 SAMSTAG 04 DEZEMBER 2021 Die Anmeldung ist verbindlich und kann nur halbjährlich geändert werden Die Kosten für eine warme Mahlzeit sind unabhängig von der Anzahl der angemeldeten Kinder einer Familie zu tragen und sind somit von der Gebührenbefreiung nach Absatz 6 ausgenommen 6 Beim gleichzeitigen Besuch von 3 und mehr Kindern einer Familie ist das Kind bzw die Kinder mit der niedrigsten Gebühr kostenfrei §6 Gebührenschuldner 1 Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des in die Kinderbetreuung aufgenommenen Kindes in deren Haushalt das Kind lebt 2 Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner §7 Entstehung Fälligkeit 1 Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes § 4 Abs 3 für den der Betreuungsplatz belegt ist 2 Die Benutzungsgebühren werden bei der erstmaligen Benutzung durch schriftlichen Bescheid festgesetzt Die Festsetzung gilt so lange weiter bis ein neuer Bescheid oder Änderungsbescheid ergeht 3 Die Gebührenschuld wird jeweils am fünften Tag des Veranlagungszeitraumes § 4 Abs 3 fällig Für den Monat der erstmaligen Belegung des Betreuungsplatzes wird die Gebührenschuld 2 Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig Dasselbe gilt für den Fall dass ein neuer Gebührenbescheid oder Änderungsbescheid ergeht §8 In-Kraft-Treten Die Satzung vom 24 11 2021 tritt am 01 01 2022 in Kraft und ersetzt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Kindergartens vom 16 12 2020 Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs 4 GemO unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist Der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll ist zu bezeichnen Dies gilt nicht wenn die Vorschriften über die Öentlichkeit der Sitzung die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind Hohenfels den 24 November 2021 gez Zindeler Bürgermeister Anlage 1 Information zur Öentlichen Bekanntmachung Die neuen Elternbeiträge der Verlässlichen Grundschule wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 24 11 2021 beschlossen Die Beiträge wurden am 02 12 2021 auf der Homepage der Gemeinde Hohenfels unter „Öentliche Bekanntmachungen“ verö entlicht und gelten ab dem 01 01 2022 Gemeinde Hohenfels Verlässliche Grundschule-Elternbeiträge ab 01 01 2022 Hinweis 1 In den Varianten 2 und 3 ist eine warme Mahlzeit verp ichtend einzunehmen 2 Die Kosten für eine warme Mahlzeit sind unabhängig von der Anzahl der angemeldeten Kinder einer Familie zu tragen es muss somit für jedes Kinder die warme Mahlzeit bezahlt werden