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9 | DONNERSTAG 09 JANUAR 2020 HALLO MÜLLHEIM Es gilt der Lageplan vom 06 11 2019 ohne Maßstab Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Kirchmatt“im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB Der Gemeinderat der Stadt Müllheim hat am 18 12 2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs 1 BauGB beschlossen den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Kirchmatt“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen Anlass Ziele und Zwecke der Planung Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die anhaltend große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Niederweiler Im Rahmen ihrer aktiven Grundstückspolitik strebt die Stadt Müllheim daher an am südöstlichen Ortsrand von Niederweiler das bestehende Wohngebiet „Niederweiler West“ zu erweitern und durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich zu sichern Durch diese Erweiterung entsteht im Zusammenhang mit der angrenzenden Bestandsbebauung insgesamt eine sinnvolle Siedlungsabrundung so dass im vorliegenden Fall das beschleunigte Verfahren gem § 13b BauGB angewendet werden kann Das Plangebiet „Kirchmatt“ schließt im Norden und Westen unmittelbar an bestehende Wohnbebauung an und ist über die bestehende Straße „Schützenweg“ in ökonomischer Weise an das innerörtliche Verkehrsnetz angebunden Aufgrund der exponierten Lage der guten Erreichbarkeit zur Ortsmitte sowie der Nähe zu unmittelbar angrenzenden Naherholungsgebieten eignet sich der Bereich in idealer Weise für eine Wohnbebauung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden nach derzeitigem Stand im Einzelnen folgende Ziele und Zwecke verfolgt • Schaffung von adäquatem Wohnraum • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der baulichen Umgebung • ökonomische Erschließung über die bestehende Straße „Schützenweg“ • Festsetzung von gestalterischen Leitlinien für eine ortsbildgerechte Neubebauung • planungsrechtliche Festsetzungen zur Sicherung und Gestaltung von Grünbereichen insbesondere im Übergang zur freien Landschaft • Beachtung artenschutzrechtlicher und landwirtschaftlicher Belange Insgesamt soll der Entwicklungsbereich insbesondere unter Berücksichtigung städtebaulicher verkehrlicher und ökologischer Belange neu geordnet und einer für diesen Standort angemessenen Wohnbebauung zugeführt werden Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler ist das Gebiet als potentielle Wohnbaufläche W „Mü 16“ dargestellt Insofern ist der Bebauungsplan aus den Darstellungen dieses Flächennutzungsplanes entwickelt Lage und Abgrenzung des Plangebiets Es gilt der Lageplan vom 2 12 2019 ohne Maßstab Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Am Herdweg“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs 4 BauGB aufgestellt Stadt Müllheim den 19 12 2019 Günter Danksin Beigeordneter Lageplan mit Geltungsbereich ohne Maßstab