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10 | DONNERSTAG 09 JANUAR 2020 HALLO MÜLLHEIM Das Plangebiet auf Gemarkung Niederweiler umfasst eine Fläche von 0 37 ha mit den Grundstücken Flst Nrn 2315 1 Teil 2318 Teil und 2320 Teil und 2322 wird wie folgt begrenzt • im Westen durch die „Schützenstraße“ bzw angrenzende Wohnbebauung • im Norden durch angrenzende Wohnbebauung • im Osten durch freie Landschaft • im Süden durch die freie Landschaft Der Bebauungsplan „Kirchweg“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs 4 BauGB aufgestellt Stadt Müllheim den 19 12 2019 Günter Danksin Beigeordneter Öffentliche Bekanntmachung Erneute Offenlage nach § 4a 3 BauGB i Vm § 3 2 BauGB Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „ Im Paradies“ der Stadt Müllheim auf der Gemarkung Feldberg im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB Die Gemeindevertretung der Stadt Müllheim hat am 25 07 2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt In seiner öffentlichen Sitzung am 24 07 2019 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Im Paradies“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs 2 BauGB öffentlich auszulegen Die öffentliche Auslegung fand vom 26 08 2019 bis 27 09 2019 statt In seiner öffentlichen Sitzung am 18 12 2019 hat der Gemeinderat aufgrund inhaltlicher Änderungen beschlossen eine erneute Offenlage gem § 4a Abs 3 BauGB i Vm § 3 Abs 2 BauGB durchzuführen Die Änderungen des Bebauungsplanentwurfs für die erneute Offenlage umfassen planungsrechtliche und städtebauliche Anpassungen aufgrund der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der förmlichen Trägerbeteiligung sowie der Offenlage Planungsziel ist die Schaffung von Wohnraum Ziel des Bebauungsplanes ist es für dieses Gebiet des Ortsteils Feldberg die Bebauung planerisch sinnvoll zu ordnen und zu koordinieren Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB eine Umweltprüfung in Form eines Umweltberichtes nach § 2 Abs 4 BauGB ist nicht erforderlich Der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Nrn 3843 + 3844 + 3845 + 3846 Das Gebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Feldberg an einem steilen Südbis Westhang zwischen Feuerwehrhaus und bestehender Bebauung in der Rheintalstraße Es wird begrenzt im Norden durch die Paradiesstraße und südlich durch die Rheintalstraße sowie im Westen durch eine öffentliche und im Osten durch eine private Fläche Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes Der Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften sind einschließlich ihrer Begründung beim Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler GVV im ehemaligen Grundbuchamt in 79379 Müllheim Werderstraße 48 Zimmer 001 sowie im Rathaus in 79379 Müllheim Bismarckstraße 3 Fachbereich 30 Zimmer 313 in der Zeit vom 17 01 2020 bis einschließlich 18 02 2020 zu den üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über Ziel und Zweck sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich zum Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt bzw GVV äußern Er wird darauf hingewiesen dass Stellungnahmen die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden bei der späteren Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können Zusätzlich zur Auslage in den Diensträumen können die kompletten Unterlagen während der oben genannten Frist auch über das Internet eingesehen werden www muellheim de - dort unter Aktuelles Bebauungsplanverfahren Ergänzend wird darauf hingewiesen dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung Normenkontrollklage gemäß § 3 Abs 2 Satz 2 BauGB unzulässig ist soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden die im Rahmen der Offenlage nicht oder verspätet geltend gemacht wurden aber hätten geltend gemacht werden können Stadt Müllheim den 19 12 2019 Günter Danksin Beigeordneter Sie möchten im „Hallo Müllheim“ etwas veröffentlichen? Schicken Sie uns Ihren Beitrag Ihre Spielankündigung Ihre Probetermine oder ähnliches an redaktionmuellheim@ primostockach de Redaktionsschluss dienstags 7 00 Uhr