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8 | DONNERSTAG 09 JANUAR 2020 HALLO MÜLLHEIM neu geordnet und einer für diesen Standort angemessenen Wohnbebauung zugeführt werden Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das ca 3 3 ha große Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand des Ortsteils Hügelheim und grenzt im Norden und Osten an die Wohngebiete „Froschlache“ und „Ob dem Dorf“ an die aktuell die Grenze des Ortsteils definieren Im Westen und Süden wird das Gebiet von Flächen für die Landwirtschaft begrenzt Es gilt der Lageplan vom 26 11 2019 ohne Maßstab Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Ob dem Dorf II“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs 4 BauGB aufgestellt Stadt Müllheim den 19 12 2019 Günter Danksin Beigeordneter Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Am Herdweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB Der Gemeinderat der Stadt Müllheim hat am 18 12 2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs 1 BauGB beschlossen den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Am Herdweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen Anlass Ziele und Zwecke der Planung Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die anhaltend große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Britzingen Im Rahmen ihrer aktiven Grundstückspolitik strebt die Stadt Müllheim daher an am nördlichen Ortsrand von Britzingen ein Wohngebiet zu entwickeln und durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich zu sichern Durch die geplante Erweiterung entsteht im Zusammenhang mit der angrenzenden Bestandsbebauung insgesamt eine sinnvolle Siedlungsabrundung so dass im vorliegenden Fall das beschleunigte Verfahren gem § 13b BauGB angewendet werden kann Das Plangebiet „Am Herdweg“ schließt im Süden unmittelbar an ein bestehendes Wohngebiet an und ist über die bestehende Straße „Heilweg“ in ökonomischer Weise an das örtliche Verkehrsnetz angebunden Aufgrund der exponierten Lage der Nähe zur Ortsmitte sowie der Nähe zu unmittelbar angrenzenden Naherholungsgebieten eignet sich der Bereich in idealer Weise als Wohngebiet Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden nach derzeitigem Stand im Einzelnen folgende Ziele und Zwecke verfolgt • Schaffung von adäquatem Wohnraum • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der baulichen Umgebung • ökonomische Erschließung über die bestehende Straße „Heilweg“ • Festsetzung von gestalterischen Leitlinien für eine ortsbildgerechte Neubebauung • planungsrechtliche Festsetzungen zur Sicherung und Gestaltung von Grünbereichen insbesondere im Übergang zur freien Landschaft mit Weinbergen • Beachtung artenschutzrechtlicher und landwirtschaftlicher Belange Insgesamt soll der Entwicklungsbereich insbesondere unter Berücksichtigung städtebaulicher verkehrlicher und ökologischer Belange neu geordnet und einer für diesen Standort angemessenen Wohnbebauung zugeführt werden Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet auf Gemarkung Britzingen liegt am nördlichen Ortsrand und wird wie folgt begrenzt • im Süden durch den „Heilweg“ bzw angrenzende Wohnbebauung • im Westen durch die L125 • im Norden und Osten durch freie Landschaft mit Reben