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7 | DONNERSTAG 09 JANUAR 2020 HALLO MÜLLHEIM Jubilare Es erreichten ein Alter von KW 51 85 Jahren Ruth Bischoff Eva-Marie Deutschmann Christa Czech 80 Jahren Wera Breisch Nina Stroh Lore Rodde Irene Sparwald Hans Pohlheim 75 Jahren Ruth Lasch Hannelore Brandt Jürgen Fühner Herbert Schell Anna Hengstenberg-Kreisl Hans Kübler 70 Jahren Roswitha Krüger KW 52 90 Jahren Helga Krämer 85 Jahren Klaus Koch 80 Jahren Eike Güsewell 70 Jahren Lidija Kühn Hans Heiliger 50 Jahre verheiratet sind Maria und Hermann Grether KW 01 90 Jahren Marianne Strohmayer 85 Jahren Agnes Wotzlawski Maria Rolke 80 Jahren Eva Siegel Ilse Müller Ahmed Maalaoui Marianne Beckmann-Wagner 75 Jahren Kurt Volmar Drago Kojic Arba Elias Hans-Jürgen Henke 70 Jahren Albert Locher Wolfgang Stanzel Helge Wegener Wir gratulieren recht herzlich und wünschen Ihnen sowie allen nicht genannten Jubilaren alles Gute beste Gesundheit und Wohlergehen Die Stadt Müllheim trauert um ihren ehemaligen Mitarbeiter Herrn Diethard Fischer der am 17 Dezember 2019 im Alter von 63 Jahren verstorben ist Herr Fischer war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Anfang März 2018 über 41 Jahre im öff entlichen Dienst beschäftigt Während seiner jahrzehntelangen Tätigkeit bei der Stadt Müllheim war er als Fachbereichsleiter für den Fachbereich Standesamt Ordnung und Soziales tätig Er stand den Bürgerinnen und Bürgern beratend und helfend in vielen Lebenslagen zur Verfügung und wurde wegen seiner Fachkenntnisse und seiner Zuverlässigkeit sehr geschätzt Wir nehmen bewegt Abschied von ihm Unser herzliches und tief empfundenes Mitgefühl gilt seiner Frau und seinen Töchtern Müllheim den 21 Dezember 2019 Für den Gemeinderat und die Stadtverwaltung Müllheim Astrid Siemes-Knoblich Bürgermeisterin Öff entliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Ob dem Dorf II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB Der Gemeinderat der Stadt Müllheim hat am 18 12 2019 in öff entlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs 1 BauGB beschlossen den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Ob dem Dorf II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen Anlass Ziele und Zwecke der Planung Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist die anhaltende Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken Im aktuellen Flächennutzungsplan ist das geplante Baugebiet die einzige geplante Wohnbaufl äche in Hügelheim Neben der allgemein auch in Müllheim bestehenden angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt gibt es in Hügelheim aktuell die Entwicklung eines Gewerbebetriebs der seinen Standort vergrößern wird und dabei beabsichtigt ca 110 neue Mitarbeiter einzustellen Dies führt dazu dass das geplante Baugebiet nach Süden über die FNP dargestellte geplante Wohnbaufl äche hinaus etwa verdoppelt werden soll Dadurch wird neben der Befriedigung des grundsätzlichen Wohnungsbedarfs auch ein Angebot an die neuen Mitarbeiter der Firma Schott zur Ansiedelung nahe dem Betriebsstandort ermöglicht Durch die angrenzenden Wohngebiete und die Nähe zum Erholungsraum ist die Fläche grundsätzlich als Wohngebiet an dieser Stelle geeignet und stellt eine sinnvolle Siedlungsabrundung dar Ziel ist eine angemessene und geordnete Weiterentwicklung des Stadtteils Hügelheim die Ausweisung neuen Wohnbaulands und die Schaff ung neuen familiengerechten Wohnraums unter besonderer Berücksichtigung der betrieblichen Entwicklung des größten ortsansässigen Gewerbebetriebs „Schott“ Geplant ist ein durchgrüntes Baugebiet das trotz der Flächeninanspruchnahme behutsam mit Grund und Boden umgeht Vorgesehen ist eine Mischung aus kompakten Einzel-Doppelund Reihenhäusern und kleineren dem Baugebiet angepassten Mehrfamilienhäusern Es wird eine Dichte angestrebt die zwischen dem Dichtewert für den ländlichen Raum und dem des Mittelzentrums Müllheim liegt Die Fläche bildet den neuen südlichen Ortsrand und ist auch von der B 3 einsehbar Eine entsprechende Eingrünung und Gestaltung des Ortsrands wird ein Aspekt des städtebaulichen Konzepts sein Weitere Ziele sind die Festsetzung von gestalterischen Leitlinien für eine ortsbildgerechte Neubebauung in Ortsrandlage die planungsrechtlichen Festsetzungen zur Sicherung und Gestaltung von Grünbereichen insbesondere im Übergang zur freien Landschaft sowie die Beachtung artenschutzrechtlicher wasserwirtschaftlicher und landwirtschaftlicher Belange Insgesamt soll der Entwicklungsbereich unter Berücksichtigung städtebaulicher verkehrlicher und ökologischer Belange AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN