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6 | DONNERSTAG 09 JANUAR 2020 HALLO MÜLLHEIM Die Deutsche Bahn informiert Bahnprojekt Karlsruhe-Basel Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Bad Krozingen - Müllheim beginnt Die Deutsche Bahn hat am 18 Dezember 2019 die Unterlagen für den Planfeststellungsabschnitt Bad Krozingen - Müllheim bei der Außenstelle des Eisenbahn-Bundesamts in Karlsruhe eingereicht Damit befi nden sich nun vier der fünf Planfeststellungsabschnitte der Neubaustrecke zwischen Riegel und Müllheim im Genehmigungsverfahren Neuplanung in Tiefl age Der Abschnitt zwischen Bad Krozingen und Müllheim war bereits vor über zehn Jahren Gegenstand eines Planfeststellungsverfahrens Die damals erhobenen Forderungen der Region wurden in der sogenannten „Kernforderung 4“ zusammengefasst und ab 2009 in einem eigens gegründeten Projektbeirat diskutiert Ein Hauptmerkmal der gemeinsam mit der Region entwickelten Trassenführung ist die Tiefl age der Trasse zwischen Mengen und Hügelheim und die Umfahrung von Buggingen im Westen Zudem sind die Errichtung von Landschaftsbrücken Trogbauwerken Steilböschungen und ein verbesserter Schallschutz in die Planungen eingefl ossen Aufgrund der vielfältigen Änderungen wurde das Genehmigungsverfahren für den Abschnitt neu gestartet 12 Kilometer Neubaustrecke Der neu geplante zweigleisige Streckenabschnitt zwischen Bad Krozingen und Müllheim hat eine Länge von rund 12 Kilometern Die nördliche Grenze des Abschnitts liegt auf der Gemarkung Schlatt der Stadt Bad Krozingen die südliche Grenze liegt im Bereich der Hügelheimer Runs Der Abschnitt ist Bestandteil der neuen zweigleisigen Güterstrecke zur Umfahrung der Freiburger Bucht Er setzt die im Planfeststellungsabschnitt Bad Krozingen begonnene Verschwenkung vom Bündelungsbereich der Neubaustrecke mit der Bundesautobahn 5 zur bestehenden Rheintalbahn fort Die Trasse befi ndet sich von Norden kommend über eine Länge von rund 8 km in Tiefl age und gleicht sich südwestlich von Buggingen an das Niveau der bestehenden Rheintalbahn an Hierzu sind auf der Höhe von Hügelheim zwei die Rheintalbahn unterführende Kreuzungsbauwerke geplant die den verschiedenen Zügen des Personenund Güterverkehrs das Wechseln auf das jeweils vorgesehene Gleis ermöglichen ohne sich gegenseitig zu behindern Ausgleichsmaßnahmen und Einbindung der Region Die Herstellung der neuen Bahntrasse geht nicht ohne Eingriff e in bestehende Lebensräume einher Die Planfeststellungsunterlagen enthalten daher eine umfassende Umweltverträglichkeitsstudie sowie einen landschaftspfl egerischen Begleitplan der die Ausgleichsmaßnahmen für die vorzunehmenden Eingriff e genau benennt Um darüber hinaus die Belange der von der Streckenführung betroff enen Landwirte und Gemeinden umfassend zu berücksichtigen stimmt sich die Bahn regelmäßig in verschiedenen Arbeitskreisen mit Vertretern aus der Region und den Genehmigungsbehörden ab Möglichkeit für Einwendungen und Stellungnahmen Die eingereichten Planfeststellungsunterlagen werden vom Eisenbahn-Bundesamt geprüft und anschließend an das Regierungspräsidium Freiburg weitergeleitet Danach erfolgt die öff entliche Auslegung der Unterlagen zur Einsicht bei den entsprechenden Kommunen Im Anschluss daran können alle Betroff enen Einwendungen zum geplanten Bauvorhaben erheben Dazu zählen die von der Maßnahme betroff enen Kommunen Behörden und andere Träger öff entlicher Belange sowie die betroff enen Bürgerinnen und Bürger Das Regierungspräsidium Freiburg wird die Region rechtzeitig vor der geplanten Off enlage informieren Die Deutsche Bahn wird zu allen schriftlich vorgelegten Einwendungen Stellung beziehen Anschließend führt das Regierungspräsidium Freiburg einen Erörterungstermin durch in dem die Einwendungen und die unterschiedlichen Interessen besprochen werden Diese werden im Anschluss gebündelt dem Eisenbahn-Bundesamt zur Entscheidung übergeben Nach interner Prüfung erlässt das Eisenbahn-Bundesamt einen Planfeststellungsbeschluss in welchem die Entscheidungen über die Planung und die Einwendungen enthalten sind Der Planfeststellungsbeschluss entspricht einer Baugenehmigung Weitere Informationen zum Projekt fi nden Sie unter http www karlsruhebasel de STANDESAMT Geburten 05 12 2019 Stella Amelia Mertens weiblich Rebecca Maria Dorothea Mertens geb Marino und Lothar Stephan Matthias Mertens 23 12 2019 Paul Schneider männlich Lena Maria Schneider und Jonas Fünfgeld 27 12 2019 Nael Khanchouch männlich Tatjana Khanchouch-Jurišić geb Jurišić und Mahmoud ben Rachid Khanchouch Eheschließungen 20 12 2019 Sarah Eckert und Sebastian Sartori Sterbefälle 12 12 2019 Peter Anton Ringer 14 12 2019 Liberatus Schmidt 14 12 2019 Ella Emma Sick 16 12 2019 Ruth Elsa Müller geb Kuny 19 12 2019 Gerhild Kuentz geb Ehemann 20 12 2019 Dieter Schäfer 31 12 2019 Luise Emilie Hurst geb Zöllin Landesfamilienpass Neue Gutscheinkarten für das Jahr 2020 Die Gutscheinkarten für das Jahr 2020 sind eingetroff en Inhaber gültiger Landesfamilienpässe die in Müllheim wohnhaft sind können ab sofort unter Vorlage desselben die Gutscheinkarten auf Zimmer 011 012 des Rathauses Müllheim Bismarckstr 3 79379 Müllheim abholen Die Gutscheinkarten berechtigen zum kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zahlreicher staatlichen Schlösser Gärten und Museen in Baden-Württemberg Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten die a mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben b nur aus einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben c mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben d SGB II oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben e Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz AsylblG erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben Müllheim Januar 2020 Stadtverwaltung Müllheim Dezernat 1 Fachbereich 13