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13 | DONNERSTAG 09 JANUAR 2020 HALLO MÜLLHEIM formiert Sofern die Anschriften der Verfügungsberechtigen bekannt sind oder mit geringem Aufwand ermittelt werden können werden diese von der Friedhofsverwaltung mittels Anschreiben über den Ablauf der Ruhezeit in Kenntnis gesetzt 7 Bei Ablauf der Ruhezeit ist das Grab innerhalb von drei Monaten abzuräumen Hierzu sind Bepflanzung sowie das Grabmal samt Einfassung zu entfernen Die Grabstätte ist einzuebnen und einzusäen Der Friedhofsverwaltung ist die erfolgte Abräumung zeitnah anzuzeigen § 19 dieser Satzung gilt entsprechend Das Verfügungsrecht kann jederzeit auch vor Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden Die Rückgabe ist gegenüber der Stadt Müllheim schriftlich zu erklären Gebühren werden nicht erstattet § 12 Wahlgräber 1 Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen für die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und die Beisetzung von Aschen an denen ein öffentlichrechtliches Nutzungsrecht verliehen wird Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person 2 Nutzungsrechte an Wahlgräbern für Erdbestattungen werden auf Antrag auf die Dauer von 25 Jahren Nutzungszeit verliehen die Nutzungsrechte für die Beisetzung von Aschen werden auf Antrag auf die Dauer von 15 Jahren Nutzungszeit verliehen Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechtes ist auch ohne dass ein Bestattungsbzw Beisetzungsfall vorliegt auf Antrag wahlweise für die Dauer von 5 10 oder 15 Jahren möglich Bei Erdgräbern kann die erneute Verleihung zudem für 25 Jahre beantragt werden Ausschließlich auf dem Friedhof Bismarckstraße Hügelheimer Straße Müllheim – Stadt ist eine erneute Verleihung des Nutzungsrechtes auch für einen kürzeren Zeitraum möglich 3 Für die bisherigen historischen „Familiengräber“ mit den Belegungsmöglichkeiten Dreier-Vierergrab sowie Dreiergrab doppeltief wird für die erneute Verleihung des Nutzungsrechtes die entsprechende Gebühr für ein Doppelgrab bzw Doppelgrab doppeltief erhoben 4 Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr Auf Wahlgräber bei denen die Grabnutzungsgebühr für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist sind die Vorschriften über Reihengräber entsprechend anzuwenden 5 Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nutzungsrechten besteht nicht 6 Wahlgräber können je nach örtlicher Gegebenheit einund mehrstellige Einfachoder Tiefgräber sein In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander zulässig wobei die erste Bestattung gleich als Tieferlegung erfolgen muss 7 Die Wahlgräber für Erdbestattungen haben folgende Abmessungen Zentralfriedhof Niederweiler a Einzelgrabstätte für Erdbestattungen Länge 2 40 m Breite 0 90 m b Doppelgrabstätte für Erdbestattungen Länge 2 40 m Breite 2 00 m Übrige Friedhöfe a Einzelgrabstätte für Erdbestattungen Länge 1 80 m Breite 0 80 m b Doppelgrabstätte für Erdbestattungen Länge 1 80 m Breite 1 80 m 8 Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung Beisetzung nur stattfinden wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist 9 Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen Dieser ist aus dem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen Wird keine Regelung getroffen so geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über a auf die Ehegattin oder den Ehegatten die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner und zwar auch dann wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind b auf die Kinder c auf die Stiefkinder d auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter e auf die Eltern f auf die Geschwister g auf die Stiefgeschwister h auf die nicht unter a bis g fallenden Erben Innerhalb der einzelnen Gruppen Nrn b bis d und f bis h wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt 10 Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Stadt Müllheim das Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 9 Satz 3 genannten Personen übertragen sofern diese das Nutzungsrecht durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt Müllheim annimmt 11 Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über die Bestattung sowie über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden Verstorbene die nicht zu dem Personenkreis des Absatzes 9 Satz 3 gehören dürfen in der Grabstätte nicht bestattet werden Die Stadt Müllheim kann Ausnahmen zulassen 12 Mehrkosten die der Stadt Müllheim beim Ausheben des Grabes zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten falls er nicht selbst rechtzeitig für die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt 13 In Wahlgräbern für Erdbestattungen können je Einzelgrabfläche bis zu 4 Urnen beigesetzt werden 14 Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist das Grab innerhalb von drei Monaten abzuräumen Hierbei sind die Bepflanzung sowie das Grabmal samt Einfassung und Grabausstattung zu entfernen Die Grabstätte ist einzuebnen und einzusäen Der Friedhofsverwaltung ist die erfolgte Abräumung zeitnah anzuzeigen § 19 dieser Satzung gilt entsprechend Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit verzichtet werden Der Verzicht ist gegenüber der Stadt Müllheim schriftlich zu erklären Gebühren werden nicht erstattet § 13 Urnenreihenund Urnenwahlgräber 1 Urnenreihenund Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern oder Nischen unterschiedlicher Größe in Mauern und Terrassen die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen 2 In einem Urnenreihengrab darf nur eine Urne beigesetzt werden 3 Auf dem Zentralfriedhof Niederweiler sind Urnenreihengräber angelegt sowohl als Urnenreihengrab mit Grabplatte und als nicht gekennzeichnete anonyme Grabstätte im Raster von 0 40 m x 0 40 m Die Grabfelder werden mit Rasen angelegt Die Urnen werden der Reihe nach beigesetzt 4 Urnenwahlgräber als Erdgräber haben eine Länge sowie eine Breite von 1 m Urnenwahlgräber werden wie folgt ausgewiesen es dürfen maximal * beigesetzt werden a Urnenwahlgrab Typ Ials individuell bepflanztes und gepflegtes Erdgrab * 4 Urnen b Urnenwahlgrab Typ II als bepflanztes und gepflegtes gärtnerbetreutes Erdgrab * 4 Urnen c Urnenwahlgrab Typ III als Rasengrab mit individuellem Grabstein * 4 Urnen d Urnenwahlgrab Typ IV als Rasengrab mit einheitlichen Grabplatten * 2 Urnen e Urnenwahlgrab Typ Vals Urnennische * 2 Urnen Bei Urnenwahlgräbern in Urnennischen Typ Vdem Urnenreihengrab mit Grabplatte und dem Urnenwahlgrab mit einheitlicher Grabplatte Typ IV sind ausschließlich die von der Stadt Müllheim gestellten Verschlussbzw Grabplatten zu verwenden und zu beschriften