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FREITAG 01 AUGUST 2025 | 9 Auf Grundlage der Stellungnahme der Gemeinde Gaienhofen wurde das Vorranggebiet 52 auf dem Gemeindegebiet Gaienhofen zurückgenommen siehe Anlage Den Bedenken der Gemeinde wurde somit Rechnung getragen Auf den Gemarkungen der Gesamtgemeinde Gaienhofen liegen nunmehr keine Vorranggebiete für Windenergie Die Gemeinde Gaienhofen konnte nun im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum 2 Anhörungsentwurf der Teilfortschreibung bis zum 12 09 2025 Stellung nehmen Angesichts der Tatsache dass keine Vorranggebiete auf den Gemarkungen der Gemeinde Gaienhofen ausgewiesen wurden sah die Verwaltung keinen Bedarf zum Einreichen einer erneuten Stellungnahme Der Gemeinderat lehnte eine erneute Stellungnahme ab Haushaltsplan 2025 Gemeinde Gaienhofen Beratung und Beschlussfassung Der Gesamtergebnishaushalt weist ein veranschlagtes ordentliches Ergebnis von +27 000 € aus Es sind ordentliche Erträge mit 13 592 Mio € geplant Dem stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 13 565 Mio € gegenüber Weiterhin gilt es eine strengere Abgrenzung zwischen Unterhaltungsmaßnahmen Ergebnishaushalt – konsumtiv und Anschaffungsund Herstellungsmaßnahmen Finanzhaushalt – investiv vorzunehmen In der Finanzplanung sind die regelmäßig zu erwartenden Unterhaltungsaufwendungen mit einer Kostensteigerung von 3 Prozent fortgeschrieben Wie im Vorjahr hinterlassen aber auch Folgelasten bei Investitionen bzw Nachholbedarf bei Infrastrukturmaßnahmen vermehrten Unterhaltungsaufwand bei Straßen Gebäuden und Kanälen Aber auch neue Aufgabenbereiche mit damit verbundenem höherem Sachaufwand beispielsweise durch den Breitbandausbau führen zu einem höheren Aufwand welcher im jeweiligen Haushaltsjahr der Fertigstellung berücksichtigt sind Auch diese sind mit Blick auf das neue kommunale Haushaltsrecht künftig vollständig zu erwirtschaften Mit den vorgenannten Erträgen und Aufwendungen kann ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1 509 T€ erwirtschaftet werden welcher den Betrag an ordentlicher Tilgung mit 229 T€ übersteigt Somit verbleibt neben der Liquidität der Gemeinde rd 4 2 Mio € ein weiterer Betrag von 1 28 Mio € für die Finanzierung der Investitionstätigkeit 2 56 Mio € Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wurde wie vorgelegt beschlossen Anpassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten Seitens der Verwaltung wurde empfohlen mit Hinblick auf den Inflationsausgleich und der Lohnkostensteigerung die Entschädigung an die in den Nachbargemeinden Moos und Öhningen bereits beschlossenen Sätze anzupassen und die Sätze somit um insgesamt 20% zu erhöhen Der Gemeinderat beschloss die neue Satzung Bauangelegenheiten Im Mühlgarten 4 Flst Nr 131 2 Gaienhofen Umbau zu Zweifamilienhaus Antrag auf Baugenehmigung Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen Geplant und beantragt wird der Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus Gemäß §34 BauGB ist ein Vorhaben in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zulässig wenn es sich nach Art Maß der baulichen Nutzung und überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt die Erschließung gesichert ist und gesunde Wohnverhältnisse gewahrt bleiben Die Voraussetzung für den Antrag liegen vor Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Technischenund Umweltausschuss an und erteilte dem Vorhaben sein Einvernehmen Hauptstraße 316 Flst Nr 23 1 Hemmenhofen Errichtung Wohnhaus mit 4 Wohneinheiten Antrag auf Baugenehmigung Das Bauvorhaben liegt in Hemmenhofen Geplant und beantragt wird der Neubau eines Wohnhauses mit vier Wohneinheiten Das Flurstück liegt in einem „Außenbereich im Innenbereich“ und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen Es kann von einem Außenbereich im Innenbereich ausgegangen werden da das Flurstück 23 1 isoliert zwischen den Flurstücken 297 3 und 297 11 und es weder im Osten noch im Westen an eine Umgebungsbebauung angrenzt Die im Süden liegende L192 hat eine trennende Wirkung Insgesamt ist eine Zulässigkeit nach § 35 BauGB nicht ersichtlich Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Technischenund Umweltausschuss an und versagte dem Bauvorhaben seine Zustimmung Vergabeentscheidung Sportplatz Segeten – Horn Sanierung des Hauptund Nebenplatz Der Sportplätze im Ortsteil Horn welche durch den SV Gaienhofen und die SG-Höri zum Trainingsund Spielbetrieb genutzt werden weisen seit geraumer Zeit einen Sanierungsbedarf auf Insbesondere der untere Hauptplatz weist während der nassen Jahreszeiten ein starkes Defizit der Drainagewirkung auf Aus diesem Grund ist es in der Vergangenheit auch schon zu Platzsperrungen und Einstellungen des Spielbetriebs gekommen Nach Rücksprache mit der an der Sportplatzpflege teilhabenden Firma Haas Sportplatzbau liegt dies insbesondere an dem verdichteten Unterboden Der Rasen an sich ist in gutem bis sehr guten Zustand Um die Haltbarkeit des Sportrasens deutlich zu verlängern empfiehlt die Firma Haas eine grundlegende Sanierungund Regenerationsmaßnahme Hierzu soll der Hauptplatz durch das Einfräsen von Feinschlitzen Tiefe bis 17cm mechanischer Tiefenlockerung und Einbringen von Quarzsand eine deutlich höhere Drainageleistung erhalten Gleichzeitig soll der Sportplatz gestriegelt und von unerwünschtem verfilztem organischem Material auf dem Oberboden befreit werden Zu dieser grundlegenden Sanierung wurden zwei Firmen zu Abgabe eines Angebots aufgefordert Aus Sicht der Verwaltung hat die Firma Haas – Sportplatz das wirtschaftlichere Angebot abgegeben Der Angebotspreis für die Maßnahmen auf dem Haupt und Nebenplatz beläuft sich auf 18 474 50 € netto Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Sanierung und Regenration an die Firma Haas – Sportplatzanbau Annahme von Spenden Der Gemeinderat hat nach § 78 Abs 4 GemO die Annahme von Spenden zu beschließen In der Zeit vom 01 11 2024 bis 30 06 2025 sind in der Gemeinde Spenden in der Höhe von 3 194 36€ eingegangen Der Gemeinderat beschloss die Annahme der Spenden