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4 | FREITAG 01 AUGUST 2025 INFOS AUS DEM RATHAUS MÜLLTERMINE MOOS Bereitstellung der Gefäße ab 6 00 Uhr Montag 04 08 25 Biomüll Dienstag 05 08 25 gelber Sack Freitag 08 08 25 Papier Montag 11 08 25 Biomüll Montag 18 08 25 Biomüll Montag 25 08 25 Biomüll Freitag 29 08 25 Restmüll Bei Baumaßnahmen bitten wir die Anwohner die Abfallbehälter an eine für die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen Q Wertstoffhof Moos Öffnungszeiten samstags von 09 00 - 11 30 Uhr Mittwochs 14-tägig 17 00 - 18 30 Uhr nächster Termin 13 08 2025 Auf dem Wertstoffhof können Sie Grünschnitt Altmetalle Elektrokleingeräte und Windeln in haushaltsüblichen Mengen in Container entsorgen Mineralischer und sortenreiner Bauschutt kann in Absprache mit dem Aufsichtspersonal ebenfalls in haushaltsüblichen Mengen entsorgt werden Bauplatz in Iznang abzugeben Im Ortsteil Iznang ist von privat ein Grundstück zu verkaufen auf das die Gemeinde das Ankaufsrecht hat Die Veräußerung des Grundstücks an ortsansässige Interessenten ohne angemessenes Wohneigentum erfolgt durch den Eigentümer Informationen zum Baugrundstück • Grundstück Flst 1286 Gemarkung Iznang • Größe von 706 qm • Bebauungsplan Obere Freiburgern III • allgemeines Wohngebiet • max 1 Vollgeschoss • offene Bauweise Interessenten aus der Gemeinde Moos werden gebeten bis zum Freitag 08 08 2025 Ihr Kaufpreisangebot inkl Anschlussund Erschließungsbeiträgen schriftlich abzugeben Bitte nutzen Sie hierfür das Formular welches unter www moos de unter der Rubrik Leben Wohnen – Bauen Wohnen – Bauplätze Wohnbebauung hinterlegt ist Der Postcontainer hinter dem Rathaus ist von Dienstag 05 August 2025 bis einschließlich Freitag 08 August 2025 geschlossen Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ELR Ausschreibung Jahresprogramm 2026 Das Ministerium für Ernährung Ländlichen Raum und Verbraucherschutz MLR hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ELR mit Bekanntmachung vom 23 Mai 2025 im Staatsanzeiger ausgeschrieben Das ELR Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden Gefördert werden Projekte die lebendige Ortskerne erhalten zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen Ziel des Jahresprogramms 2026 ist es Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen Innenentwicklung Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO 2 -speichernden Material in der Regel ist dies der Baustoff Holz besteht Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine Unternehmen und Privatpersonen sein Wo liegen die Förderschwerpunkte? Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser Dorfläden Metzgereien und Bäckereien Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % ggf 35 % bei zusätzlichem CO 2 -Speicherzuschlag gefördert werden Im Förderschwerpunkt Wohnen Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse umfassende Modernisierungen Verbesserung des Wohnumfeldes Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 % Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen Umbauten und Aufstockungen max 50 000 € bei Umnutzungen bis zu 60 000 € Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30 000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert Für den Förderschwerpunkt Wohnen Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten bis zur Erschließung in den 70er-Jahren ist die Förderung möglich Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern unterstützt die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen Zudem werden Vorhaben gefördert die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel