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S 4 Donnerstag 31 Juli 2025 Fortsetzung Apothekennotdienst Freitag den 08 08 2025 Götz sche Apotheke Ostrach Tel 07585 615 Samstag den 09 08 2025 Donau-Apotheke Riedlingen Tel 07371 93260 Sonntag den 10 08 2025 Central Apotheke Pfullendorf Tel 07552 5212 Montag den 11 08 2025 Antonius Apotheke Bad Saulgau Tel 07581 7301 Dienstag den 12 08 2025 Vital-Apotheke Bad Saulgau Tel 07581 484900 Mittwoch den 13 08 2025 Kreuz Apotheke Mengen Tel 07572 8035 Donnerstag den 14 08 2025 Apotheke Selbherr Bad Saulgau Tel 07581 8799 Freitag den 15 08 2025 Central Apotheke Pfullendorf Tel 07552 5212 Samstag den 16 08 2025 Schwaben Apotheke Bad Saulgau Tel 07581 8138 Sonntag den 17 08 2025 Neue Apotheke am Schloß Sigmaringen Tel 07571 684494 Montag den 18 08 2025 Apotheke Leopold Sigmaringen Tel 07571 13665 Dienstag den 19 08 2025 Apotheke am Obertor Pfullendorf Tel 07552 936 8177 Mittwoch den 20 08 2025 Adler Apotheke Sigmaringendorf Tel 07571 12864 Donnerstag den 21 08 2025 Apotheke am Marktplatz Riedlingen Tel 07371 93510 Amtliche Bekanntmachungen Gemeinde Ostrach Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Hahnennest“ Gemarkung Burgweiler OT Hahnennest Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat in seiner öffentli - chen Sitzung am 14 07 2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Hahnennest“ Gemarkung Burgweiler OT Hahnennest mit Vorhabenund Erschließungsplan nach § 10 Baugesetzbuch BauGB und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg LBO als jeweils selbstständige Satzung beschlossen Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten der Teilorte Hah - nennest und Mettenbuch und stellt eine Freifläche nahe der Bahnstrecke Altshausen-Schwackenreute und der K 8272 dar Die drei räumlichen Geltungsbereiche haben eine Größe von insgesamt 18 1 ha und werden im Bebauungsplan als Teilfläche PVA 1 bis 3 bezeichnet Die Teilfläche PVA 1 befindet sich nördlich der Bahnstrecke im Westen des Flst 3947 und hat eine Größe von ca 8 4 ha Die Teilfläche PVA 2 umfasst nahezu vollständig das südlich der Bahnstrecke gelegene Flst 3955 und hat eine Größe von ca 3 5 ha Die Teilfläche PVA 3 umfasst vollständig das Flst 3878 und hat eine Größe von ca 6 2 ha Die drei räumlichen Geltungsbereiche des Bebauungsplanes werden durch die Flurstücke 3816 3871 3880 3912 3951 3953 3954 3955 3957 und 3983 begrenzt Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 01 07 2025 Foto Büro Firtz und Grossmann Umweltplanung Balingen Bebauungsplan „Solarpark Hahnennest“ Gemarkung Burgweiler OT Hahnennest Büro Fritz und Grossmann Umweltplanung Balingen vom 01 07 2025 Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Hahnennest“ Gemarkung Burgweiler OT Hahnennest tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft vgl § 10 Abs 3 BauGB Der Bebauungsplan kann in Plan und Text einschließlich örtlicher Bauvorschriften nach § 74 LBO BW dem Vorhabenund Erschließungsplan der Begründung dem Umweltbericht mit Bestandsund Maßnahmenplan dem UVP-Bericht für die Umweltverträglichkeitsprüfung der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung saP dem Blendgutachten und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB werktags außer samstags im Rathaus der Gemeindeverwaltung Ostrach Hauptstraße 19 88356 Ostrach während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen wer - den Das Ergebnis der Prüfung der während der beschränkten erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird eben - falls ausgelegt Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen Weiterhin kann der in Kraft getretene Bebauungsplan im Internet unter https www ostrach de lebenwohnen bauleitplanung bebauungsplaeneteilorte burgweiler eingesehen werden Hinweise Folgende Verletzungen sind gemäß § 215 Abs 1 Satz 1 Nr 1 bis 3 BauGB nur beachtlich wenn sie innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplans unter Darlegung des Sachverhalts der die Verletzung begründen soll schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Ostrach geltend gemacht worden sind • eine nach § 214 Abs 1 Satz 1 Nr 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans • nach § 214 Abs 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägungsvorgänge Eine etwaige Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg GemO oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs 4 GemO unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll ist zu bezeichnen Dies gilt nicht wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der