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Amtsblatt Horgenzell Freitag 16 Mai 2025 | 3 Redaktionsschlussänderungen Amtsblatt Aufgrund von Feiertagen verschiebt sich der Redaktionsschluss wie folgt Redaktionsschluss für Ausgabe 22 ist am Donnerstag 22 Mai 2025 10 00 Uhr Bitte schicken Sie uns Ihre Berichte spätestens zum Redaktionsschluss schriftlich per E-Mail an amtsblatt@horgenzell de Die aktuellen Redaktionsschlüsse finden Sie auch auf ww horgenzell de Aktuelles Amtsblatt Modernisierungen innerörtliche Nachverdichtung ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO2-speichernder Baustoffe Verbesserung des Wohnumfeldes Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 % Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen Umbauten und Aufstockungen 50 000 € bei Umnutzungen bis zu 60 000 € Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30 000 € gefördert Für den Förderschwerpunkt Wohnen Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten bis zur Erschließung in den 70er-Jahren ist die Förderung möglich Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden CO2-Speicherzuschlag Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z B Holz einsetzt kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist Antragsverfahren Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten Gemeinden gestellt werden Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden die vor der Programmentscheidung im Jahr 2026 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden Das Ministerium für Ernährung Ländlichen Raum und Verbraucherschutz MLR entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR Wer Interesse hat über die Gemeinde einen Zuschussantrag beim Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum zu stellen sollte möglichst bald jedoch bis spätestens 30 Juni 2025 mit der Gemeindeverwaltung Horgenzell Frau Stefanie Wielath Tel 07504 9701-33 E-Mail s wielath@horgenzell de Kontakt aufnehmen um einen Beratungstermin mit Herrn Groß zu vereinbaren Hinweis Anmeldungen nach der Anmeldefrist können leider nicht mehr bearbeitet werden Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https mlr badenwuerttemberg de de unserethemen laendlicherraum foerderung elr oder unter https rp badenwuerttemberg de themen land elr seiten elrantragstellung Aktuelles aus Horgenzell Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ELR Ausschreibung Jahresprogramm 2026 Das ELR bietet Gemeinden und Privatpersonen ein breites Förderangebot um die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen Das ELR Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen Gefördert werden Projekte die lebendige Ortskerne erhalten zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen Ziel des Jahresprogramms 2026 ist Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert Zudem sind Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung Wohnen Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material z B Holz besteht Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine Unternehmen und Privatpersonen sein Wo liegen die Förderschwerpunkte? Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser Dorfläden Metzgereien Bäckereien und Handwerksbetriebe Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % ggf 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag gefördert werden Im Förderschwerpunkt Wohnen Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse umfassende