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6 | Freitag 04 April 2025 Bekanntmachung der Oenlage des Lärmaktionsplans Wehr Behörden TöB Auftraggeber Stadt Wehr Projekt Lärmaktionsplan Wehr Stufe 4 Datum 14 März 2025 ANr 2051 052 Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Wehr – Beteiligung der Öentlichkeit Nach §47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio Kfz Jahr bzw 8 200 Kfz 24h analysiert Die B 34 sowie die B 518 weisen im gesamten Gemarkungsgebiet Wehr ein Verkehrsaufkommen von über 8 200 Kfz 24h auf Die Stadt Wehr ist demnach verp ichtet für diese von der LUBW kartierten Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan zu erstellen Das Gremium hat 2019 in Stufe 2 der Lärmaktionsplanung einen quali zierten Lärmaktionsplan für die B 34 und B 518 innerhalb der Gemarkungsgrenzen mit der Festsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen Nun muss der Lärmaktionsplan erneut überprüft und fortgeschrieben werden Das mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung von Wehr beauftragte Büro Rapp AG Freiburg hat zwischenzeitlich die landesweite Lärmkartierung der LUBW für Wehr ausgewertet Dies wurde in der ö entlichen Sitzung am 11 Februar 2025 von Herrn Wolfgang Wahl Rapp AG vorgestellt Der Gemeinderat hat der Durchführung der Beteiligung der Öentlichkeit und der Behörden Träger ö entlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz zugestimmt Das Büro Rapp AG schlägt folgende Lärmminderungsmaßnahmen vor • Festsetzung 70 km h ganztags aus Lärmschutzgründen entlang der B 34 beidseitig in Höhe der Bebauung Brennet zwischen der bestehenden Tempo 70-Beschränkung im Osten und 60 m westlich der Hardstraße 19 Beginn der Ausfädelungsspur B 34 • Festsetzung 70 km h ganztags aus Lärmschutzgründen entlang der B 518 beidseitig in Höhe der Bebauung Öingen zwischen der bestehenden Tempo 70-Beschränkung im Norden und 50 m südlich der Wehratalstraße 78 • Realisierung der BAB A 98 Abschnitt 6 • Anregung zur Umsetzung von ankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit • Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung 65 55 dB Atags nachts erreicht überschritten werden • Förderung des Umweltverbundes ÖPNV Radund Fußgängerverkehr • Unterstützung der Eigentümer innen stark belasteter Wohngebäude bei der Antragstellung auf Bezuschussung für den Einbau von Lärmschutzfenstern Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 7 April 2025 bis einschließlich 12 Mai 2025 im Rathaus der Stadt Wehr Hauptstraße 16 ö entlich aus Jede r kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den derzeit geltenden Ö - nungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt https www wehr de rathaus amtlichebekanntmachungen aktuelles eingesehen werden Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 12 Mai 2025 schriftlich vorgebracht werden Wehr den 4 April 2025 gez Michael Thater Bürgermeister Aus dem Gemeinderat und den Ausschüssen Am Dienstag den 08 04 2025 19 00 Uhr ndet im Feuerwehrgerätehaus Öingen Wehratalstr 81 79664 Wehr eine ö entliche Sitzung des Gemeinderates statt T A G E S O R D N U N G Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 1 Bekanntgabe von nichtö entlich gefassten Beschlüssen 2 Abschluss Fußverkehrs-Check Wehr 3 Klimawandelanpassungskonzept für die Stadt Wehr 4 Bürgermeisterwahl 2025 - Festsetzung der Termine 5 Mitteilungen und Verschiedenes 6 Anfragen der Stadträte innen Die Bevölkerung ist dazu herzlich eingeladen Die Stadtverw altung informiert Am 5 April von 8 00 bis 12 30 ist Flohmarkt auf dem Talschulplatz