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6 | MITTWOCH 05 FEBRUAR 2025 | AACHER STADTBLATT Ich rufe an versprochen Telefonischer Besuchsdienst Menschen die sich über ein Telefongespräch freuen können sich auch im neuen Jahr bei Ulrike Traub Koordinationsstelle ehrenamtliche Besuchsdienste melden Sie vermittelt dann eine Gesprächspartnerin oder einen Gesprächspartner aus dem Hegau die alle der Schweigepflicht unterliegen Gern haben die Ehrenamtlichen ein offenes Ohr für Freuden für Glück das geteilt werden will für kleine und große Sorgen und Nöte für Enttäuschungen und Trauriges für Fragen und Alltägliches und nehmen sich am Telefon dafür Zeit Dieses Gesprächsangebot ist für Menschen in allen Lebenslagen jeden Alters jeder Nationalität und jeder Religionszugehörigkeit gedacht und kostenlos Kontakt Ulrike Traub 07731-51395 www ulriketraub de Evang Kirchengemeinde Aach-Volkertshausen Hegaustr 20 78267 Aach Tel 07774-459 Büro oder 07774-6946 Pfrin www ekiaachvolkertshausen de Öffnungszeiten Büro Do 15 - 18 Uhr und Fr 10 - 12 Uhr Gottesdienste Wenn kein anderer Name genannt ist leitet Pfarrerin Kündiger den Gottesdienst Sonntag 09 02 2025 10 Uhr Gottesdienst Sonntag 16 02 202 5 10 Uhr Gottesdienst Wöchentliche Veranstaltungen Spielgruppe immer dienstags von 9 30 - 11 Uhr Jugend freitags 19 30 Uhr Ort n Vsiehe Homepage Konfirmandenunterricht mittwochs im Wechsel mit Engen von 16 – 18 Uhr Seniorenkreis 13 02 2025 um 15 Uhr im evangelischen Gemeindehaus Aach Es gibt einen Fahrdienst von Volkertshausen altes Gemeindehaus Treffpunkt dort ab 14 30 Uhr sowie aus anderen Teilorten nach Vereinbarung Bitte rufen Sie an wenn Sie Interesse haben Tel 0163 9090887 Spieletreff für Jung und Alt Der Generationenübergreifende Spielenachmittag ist am 08 Februar 2025 von 14 00 bis 17 00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus Aach Jung und Alt können sich jeden zweiten Samstag im Monat auf viel Spannung Unterhaltung und Spaß freuen Auf euch alle warten neue Spiele und altbekannte Spiele Herzlich Willkommen mit Gustav und Theodore VORANKÜNDIGUNG Kulturkirche Aach Konzert am 28 03 2025 um 19 Uhr im Gemeindezentrum Hegaustr 20 Aach Infos dazu entnehmen Sie bitte der Homepage App oder Tagespresse Alle aktuellen Veranstaltungen auf einen Blick und interaktiv auf dem Handy? Das geht mit der Gemeinde-App – nur den QR-Code herunterladen und sich registrieren WISSENSWERTES UND TERMINE AUS DER NACHBARSCHAFT Infoveranstaltungen zum Gemeinsamen Antrag 2025 LANDKREIS KONSTANZ – Das Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Konstanz bietet Infoabende zum Gemeinsamen Antrag 2025 an • Dienstag 11 Februar 2025 um 20 Uhr in der Biberhalle Watterdingen 78250 Tengen • Mittwoch 19 Februar 2025 um 20 Uhr in der Lichtberghalle Winterspüren 78333 Stockach Kamingenuss adé? Bis zum 31 Dezember 2024 mussten Verbraucher innen für ältere Kamine und Kachelöfen nachweisen dass diese die gesetzlich festgelegten Grenzwerte einhalten Fehlt dieser Nachweis oder wurde nicht nachgerüstet gilt die Feuerstätte erst einmal als stillgelegt Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur Kreis Konstanz geben einen Überblick welche Vorschriften nun gelten Bei einigen Menschen sorgen Kachelöfen und Kaminfeuer für behagliche Wärme in den eigenen vier Wänden Damit solche „Einzelraumfeuerstätten“ auch weiterhin betrieben werden dürfen mussten sie bis Ende letzten Jahres nachgerüstet werden Das Ziel Die Kamine und Kachelöfen sollen die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten die in der der Bundesimmissionsschutzverordnung BImSchV vorgegeben sind Von der Nachrüstung betroffen waren alle Feuerstätten die zwischen dem 1 Januar 1995 und dem 21 März 2010 in Betrieb genommen wurden Nun dürfen diese nicht mehr als 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas und 0 15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen Wurde eine Staubminderungseinrichtung eingebaut die dazu beiträgt die Emissionen zu verringern kann die Feuerstätte weiter genutzt werden Seit Jahresbeginn kontrollieren Schornsteinfeger innen im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau ob die Vorschriften umgesetzt wurden Wer keinen Nachweis über die Nachrüstung hat darf diese Kachelöfen oder Kamine seit dem 1 Januar 2025 nicht mehr betreiben sie werden vorerst stillgelegt Ausnahmen für ältere Geräte Doch es gibt Ausnahmen von der Regel Ältere Geräte die bereits der ersten Stufe der BImSchV entsprechen und Feuerstätten die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen haben Bestandsschutz Gleiches gilt für Kachelgrundöfen Badeöfen Backöfen und offene Kamine die nur gelegentlich genutzt werden dürfen Nachrüsten Grenzwerte nachweisen Kamine und Kachelöfen die seit dem 1 Januar als stillgelegt gelten können wieder in Betrieb genommen werden wenn sie mit einer Staubminderungseinrichtung nach dem neuesten Stand der Technik nachgerüstet werden Diese Einrichtung braucht eine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik DIBt und muss für diese Einzelraumfeuerstätte geeignet sein Vor dem Einbau sollten Fachleute überprüfen ob mit der Nachrüstung der Nachweis für den Weiterbetrieb im Sinne der 1 BImSchV überhaupt möglich ist Denn der nachträgliche Einbau der Staubminderungseinrichtung kann hohe Kosten verursachen Ein kompletter Austausch oder eine dauerhafte Stilllegung kann in manchen Fällen die sinnvollere Entscheidung sein Austausch Wer plant sich einen neuen Kamin oder Kachelofen anzuschaffen ist bei den