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Jahrgang 26 | Nr 01 02 | Freitag 10 Januar 2025 Zusammenlegung der Standesämter auf der Höri Mit großer Freude und voller Zuversicht geben wir die Fusion der Standesämter der drei Höri-Gemeinden Moos Gaienhofen und Öhningen zum Standesamt Höri bekannt Zum 01 01 2025 wurde dieses neue Amt geschaffen dessen Sitz sich beim Gemeinde-Verwaltungsverband Höri in Gaienhofen befindet Diese Zusammenlegung ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit und bietet Ihnen als Bürgerinnen und Bürger einen optimierten Service Doris Weber und Simone Häusler werden dieses Amt mit ihrer Fachkompetenz und Leidenschaft führen Wir sind überzeugt dass Frau Weber und Frau Häusler mit ihrer Berufserfahrung und ihrem Einsatz das neue Amt erfolgreich gestalten werden Sie bringen sowohl Fachwissen als auch die Freude an der Arbeit im öffentlichen Dienst mit was die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Erfüllung unserer Aufgaben bildet Der neue Standesamtsbezirk Höri umfasst nun rund 10 000 Einwohner und wir sind zuversichtlich dass diese Zusammenlegung für alle Beteiligten von Vorteil sein wird Bei allen Fragen und Anliegen im standesamtlichen Bereich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Die Öffnungszeiten des Standesamts sind wie folgt • Montag bis Freitag 8 00 - 12 00 Uhr • Mittwoch 14 00 - 18 00 Uhr Aus organisatorischen Gründen stehen wir den Einwohnern und Bürgern erst ab Montag den 20 01 2025 zur Verfügung Bestattungsunternehmer und Angehörige die einen Sterbefall anzeigen möchten können dies selbstverständlich tun Die Standesbeamtinnen des Standesamt Höri Simone Häusler und Doris Weber v l n r Foto GVV Höri Wichtige Information zur Bundestagswahl am 23 Februar 2025 Liebe Bürgerinnen und Bürger am 23 Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt Um einen reibungslosen Ablauf der Wahl sicherzustellen möchten wir Sie frühzeitig über wichtige Details zur Briefwahl informieren • Versand der Briefwahlunterlagen Die Briefwahlunterlagen werden so schnell wie möglich versandt Bitte beachten Sie dass der Versand durch gesetzliche Regelungen beeinflusst wird welche die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung wahren Aufgrund dessen können die Stimmzettel nicht vor dem 30 01 2025 gedruckt werden • Knappe Fristen Aufgrund der vorgezogenen Wahl gelten kürzere Fristen als sonst Wir empfehlen Ihnen nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung die Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen Insbesondere bei der Rücksendung der ausgefüllten Unterlagen ist es wichtig die Fristen einzuhalten damit Ihre Stimme rechtzeitig ankommt Sollten Sie sich ab dem 7 Februar 2025 nicht mehr an Ihrer Hauptadresse aufhalten geben Sie bitte bei der Beantragung der Briefwahl eine alternative Zustelladresse an um Verzögerungen zu vermeiden • Verzögerungen und gesetzliche Hintergründe Etwaige spätere Versandzeiten der Unterlagen sind nicht durch Verzögerungen in den Gemeindeverwaltungen bedingt sondern gesetzlich geregelt Wir arbeiten mit Hochdruck daran Ihnen die Briefwahl so unkompliziert wie möglich zu gestalten Bei weiteren Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe Ihre Wahlämter der Gemeinden Moos Gaienhofen und Öhningen