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18 | FREITAG 10 JANUAR 2025 Auskunft erteilen über Familienname Vornamen Doktorgrad und derzeitige Anschriften Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern Adressverzeichnis in Buchform verwendet werden Die betroffene Person hat nach § 50 Abs 5 des BMG das Recht der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen 4 Datenübermittlung an öffentlichrechtliche Religionsgesellschaften Die Meldebehörde ermittelt an die öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaften die in § 42 des BMG aufgeführten Daten der Mitglieder der Religionsgesellschaft Die Datenübermittlung erfasst auch die Familienangehörigen Ehegatten minderjährige Kinder Eltern minderjähriger Kinder die nicht derselben oder keiner öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft angehören Die Familienangehörigen können gem § 42 Abs 3 des BMG der Übermittlung der sie betreffenden Daten widersprechen Dies gilt nicht soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden 5 Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Die Meldebehörden übermitteln gem § 58c Abs 1 des Soldatengesetzes i Vm § 36 des BMG an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31 März den Familiennamen Vornamen und die gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit die im nächsten Jahr volljährig werden Gem § 36 Abs 2 des BMG können die Betroffenen dieser Datenübermittlung widersprechen Im Falle des Widerspruchs unterbleibt die Datenübermittlung Von den genannten Widerspruchsrechten kann jederzeit durch schriftliche Erklärung oder persönliche Vorsprache bei den Meldebehörden 78343 Gaienhofen Auf der Breite 1 Tel 07735 9999-128 78345 Moos Bohlinger Str 18 Tel 07732 999-613 78337 Öhningen Klosterplatz 1 Tel 07735 819-21 Gebrauch gemacht werden Ein Widerspruch zu Ziffer 2 sollte spätestens 3 Monate vor dem Jubiläum zu Ziffer 5 spätestens bis zum 1 März erfolgen Ein Widerspruch ist nicht erforderlich wenn bereits früher eine entsprechende Erklärung abgegeben worden ist Bitte beachten Sie Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen können Ihre Daten nicht abgefragt werden was zur Folge hat dass Sie ab dem 70 Geburtstag keine Karte und auch keinen Besuch vom Bürgermeister zu Geburtstagsund Ehejubiläen erhalten Pressemitteilung LEADER Westlicher Bodensee e V Dritter LEADER-Projektaufruf läuft noch bis 27 01 2025 Digitale Sprechstunde am Donnerstag 16 01 2025 16 00 Uhr „Bis Montag 27 01 2025 können noch Projektbewerbungen im Rahmen unseres dritten LEADER-Projektaufrufes in der Geschäftsstelle eingereicht werden“ informiert Geschäftsführerin Sandra Gerspacher „Nach unserer digitalen Informationsveranstaltung zum Auftakt des Aufrufs im Dezember 2024 bieten wir nun am Donnerstag 16 01 2025 eine digitale Sprechstunde an Diese ist als ergänzendes Angebot zu individuellen Beratungsgesprächen gedacht und für alldiejenigen die derzeit eine Projektbewerbung für eine LEADER-Förderung erstellen und allgemeine Fragen hinsichtlich der Unterlagen klären möchten “ erläutert Frau Gerspacher weiter „LEADER ist ein vielseitiges Förderprogramm der EU und des Landes Baden-Württemberg zur Stärkung des ländlichen Raums welches von den innovativen Projektideen der Bevölkerung lebt “ erklärt Bürgermeister Holger Mayer 1 Vorsitzender des Vereins und ermutigt Interessierte Kontakt mit der Geschäftsstelle aufzunehmen Im aktuellen Aufruf sind 500 000€ EU-Mittel sowie ggfs zusätzliche Landesmittel ausgerufen Regionalmanagerin Lena Wenzel betont dass sich sowohl Vorhaben mit Projektkosten im niedrigstelligen fünfaber auch im sechsstelligen Bereich um einen Zuschuss bewerben können Auch hinsichtlich des Projektinhaltes gibt es beim derzeitigen Aufruf keine Einschränkungen Es können sowohl Projektvorhaben von Privatpersonen als auch von Unternehmen Vereinen und Kommunen eingereicht werden Für eine bessere Planung digitalen Sprechstunde bittet die Geschäftsstelle um eine Anmeldung über https eveeno com 278992245 oder per E-Mail über info@leaderwestlicherbodensee de Weitere Informationen zum aktuellen Projektaufruf sowie die Projektbewerbungsunterlagen finden Sie auf der Website des Vereins Vorverkauf der URh-Saisonkarte 2025 Noch bis 28 Februar 2025 können Saisonkarten der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein für das kommende Jahr 2025 bei den Tourist-Informationen Gaienhofen und Öhningen zum Sonderpreis erworben werden Die Vorverkaufspreise sind Saisonkarte 2025 ohne Fahrrad 290 € mit Fahrrad 360 € Preise ab 1 März 2025 Saisonkarte ohne Fahrrad 340 € mit Fahrrad 410 € Neuer Höri-Prospekt Die neuen Höri-Prospekte 2025 sind in den Tourist-Informationen der Höri erhältlich Die Imagethemen Natur Genuss Kultur Wassererlebnisse Aktiv sein und Brauchtum stehen im Fokus ergänzt durch Erlebnisangebote die Gastgeber der 3 Höri-Gemeinden sowie allgemeine Informationen Bitte beachten Sie die Winteröffnungszeiten Der Prospekt ist auch online abrufbar oder im Prospektkasten vor der Tourist-Information erhältlich