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AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT KANDERN MALSBURG-MARZELL Donnerstag 03 Oktober 2024 | 11 MALSBURG-MARZELL WWW MALSBURG-MARZELL DE unsere Glückwünsche im Monat Oktober gelten Frau Eleonora Clarkson Außerdorf 36 zur Vollendung Ihres 70 Lebensjahres am 04 10 2024 Frau Donata Mocnik Hürrnenweg 19 zur Vollendung Ihres 80 Lebensjahres am 18 10 2024 Allen weiteren Altersjubilaren im Monat gratulieren wir recht herzlich zu ihrem Geburtstag und wünschen alles Gute vor allem Gesundheit und Wohlergehen VEREINE INFORMIEREN SG Malsburg-Marzell -aktuell Das Heimspiel in Malsburg gegen TJZ Weil hat unsere Erste am letzten Sonntag mit 1 3 verloren Das Ehrentor erzielte Paul Kreiter kurz vor Spielende Am kommenden Samstag trifft das Team auswärts auf den FC Hauingen 2 Die Zweite spielt am Sonntagnachmittag in Wollbach gegen den FC Wittlingen 3 Sa 05 10 24 15 30 Uhr FC Hauingen 2 - SG Malsburg-Marzell-Wollbach 1 So 06 10 24 15 00 Uhr SG Malsburg-Marzell-Wollbach 2 - FC Wittlingen 3 Evangelischer Frauenverein Marzell Liebe Vereinsmitglieder und Interessierte zu einem gemütlichen Herbsthock am Dienstag den 08 Oktober 2024 um 12 30 Uhr laden wir herzlich in die Gmeistube in Marzell ein Das Team möchte Euch zu einem Mittagessen in der Gmeistube einladen Bei Kürbissuppe Lauchquiche Neuem Wein und guter Unterhaltung freuen wir uns auf ein Wiedersehen Auf einen schönen Nachmittag und eine rege Teilnahme freut sich das Leitungsteam DAS RATHAUS INFORMIERT Rathaus geschlossen Das Rathaus ist am Freitag den 04 10 2024 Brückentag geschlossen Bürgermeisteramt Malsburg-Marzell Freihaltung Lichtraumprofil An alle Grundstückseigentümer mit Grundstücken an Straßen Wegen und Plätzen Wir bitten das Lichtraumprofil für den Straßenverkehr freizuhalten um Schäden von sich selbst und von anderen abzuwenden Nach § 28 Straßengesetz für Baden-Württemberg ist das Lichtraumprofil für Gehwege Radwege und Fahrbahnen von jeglicher Beeinträchtigung freizuhalten Darunter fallen auch Bäume und Sträucher deren Äste in das Lichtraumprofil hineinragen Die Eigentümer deren Grundstücke an den Verkehrsraum angrenzen werden gebeten den Bewuchs dahingehend zu prüfen Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit des Verkehrs ist es erforderlich dass Äste die in das Lichtraumprofil hineinragen umgehend entfernt werden Der Sicherheitsraum über der Fahrbahn Höhe muss mindestens 4 50 Meter bei Gehwegen 2 50 Meter und der seitliche Abstand vom befestigten Fahrbahnrand 0 50 Meter betragen Der Rückschnitt ist so vorzunehmen dass der Zuwachs im folgenden Vegetationszeitraum nicht das Lichtraumprofil beeinträchtigt Bei einem Verstoß kann die Straßenbaubehörde die Anpflanzung oder Einrichtung auf Kosten des Betroffenen beseitigen oder beseitigen lassen Die kann ab Anfang November erfolgen Des Weiteren weisen wir darauf hin dass Ansprüche Dritter für die die Beeinträchtigung des Lichtraumprofils ursächlich ist in der Regel zu Lasten des jeweiligen Grundstückseigentümers gehen beispielsweise Personenschäden Schäden an Kleidung oder Lackkratzer an Fahrzeugen UNSERE JUBILARE IST IHRE HAUSNUMMER GUT ERKENNBAR? Im Notfall kann diese entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder den Rettungsdienst sein