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4 | DONNERSTAG 01 AUGUST 2024 MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE INGOLDINGEN Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Neuer Weiher“ und der örtlichen Bauvorschriften „PV-Freiflächenanlage Neuer Weiher Winterstettenstadt Der Gemeinderat der Gemeinde Ingoldingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25 07 2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Freiflächenanlage Neuer Weiher“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 25 07 2024 und der Begründung vom 25 07 2024 gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs 2 BauGB beschlossen Das Plangebiet liegt nördlich des Ortsteils Winterstettenstadt nördlich der Bahnlinie und umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 633 635 und 636 Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung Umweltbericht und Vorhabenund Erschließungsplan sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom Freitag 09 08 2024 bis einschließlich Montag 09 09 2024 im Internet unter www ingoldingen de de lebenwohnen bauenwohnen bauleitplaene veröffentlicht Zusätzlich liegen alle Unterlagen im gleichen Zeitraum auch im Rathaus der Gemeinde Ingoldingen St Georgenstraße 1 88456 Ingoldingen Zimmer 2 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Mittwoch von 8 00 Uhr bis 12 00 Uhr Donnerstag von 10 00 bis 12 00 Uhr und 14 00 bis 18 00 Uhr Freitag von 8 00 Uhr bis 12 30 Uhr Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch z Bper E-Mail an irene rohmer@ingoldingen de übermittelt werden Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch im Rathaus Ingoldingen abgegeben werden Stellungnahmen die nicht rechtzeitig abgegeben werden können gem § 3 Abs 2 BauGB bzw § 4a Abs 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben Parallel mit der öffentlichen Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem § 4 Abs 2 BauGB aufgrund von § 4a Abs 2 BauGB statt Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen zur öffentlichen Auslegung vor • Umweltbericht Fachgutachten Zum Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht erstellt der die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter ermittelt und bewertet und eine naturschutzrechtliche Eingriffund Ausgleichsbilanzierung enthält Im Umweltbericht sind die Aufgabenstellung die Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebauungsplans die Methodik der Umweltprüfung und die Umweltauswirkungen auf Mensch Gesundheit Bevölkerung Tiere Pflanzen biologische Vielfalt Boden Wasser Klima Luft Landschaft Kulturund Sachgüter und die Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels und von Risiken von schweren Unfällen und Katastrophen beinhaltet Es sind Maßnahmen zur Vermeidung Minderung Kompensation Artenschutz und eine Eingriffsund Ausgleichsbilanz enthalten sowie die Prüfung von Alternativen •Stellungnahmen Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden von den beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen insbesondere zu den Themen Boden Flächenverbrauch Bodenversiegelung landwirtschaftliche Nutzfläche Wasser Niederschlagswasser Starkniederschlag Hochwasser Gewässerrandstreifen Mensch Tiere Pflanzen und Klima Lichtemissionen Ausgleichsmaßnahmen Naturschutz Artenschutz Klimaschutz und Landschaftsbild abgegeben Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG ist nicht erforderlich Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher grundsätzlich alle Stellungnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden Die Stellungnahmen von Privatpersonen sind hierbei für die Öffentlichkeit anonymisiert die personenbezogenen Daten sollten jedoch für die Mitglieder des jeweils zuständigen Gremiums und die zuständigen Mitarbeiter innen der Gemeindeverwaltung insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung der in der Stellungnahme erwähnten Belange und die spätere Abwägung einsehbar sein Zur Rechtssicherheit des Bauleitplanverfahrens werden alle Stellungnahmen einschließlich der in diesem Zusammenhang bekannt gewordenen personenbezogenen Daten wie Namen und Anschriften und deren Abwägungen dauerhaft archiviert Ingoldingen 30 07 2024 gez Schell Bürgermeister FREIWILLIGE FEUERWEHR Feuerwehr Altersabteilung Wir treffen uns am Dienstag 06 August um 14 Uhr am Feuerwehrhaus Ingoldingen Besichtigung der Fa Schwarz in Altheim WICHTIGE RUFNUMMERN Rettungsdienst Notarzt 112 Feuerwehr 112 Polizei 110 Sperren von ECund 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