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2 | DONNERSTAG 22 FEBRUAR 2024 MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE INGOLDINGEN DIE GEMEINDE INFORMIERT Müllsammelaktion am Samstag 16 März 2024 Die Gemeinden Ingoldingen und Hochdorf in Zusammenarbeit mit dem Obstund Gartenbauverein Schweinhausen und dem Verein Lebensqualität Hochdorf beteiligen sich in diesem Jahr gemeinsam an der landkreisweiten Müllsammelaktion am Samstag 16 März 2024 Die landkreisweite Müllsammelaktion wurde im Frühjahr 2021 von Christina Schmid und Anita Parusel ins Leben gerufen Der gemeinsame Start der Müllsammelaktion ist um 9 Uhr Die genauen Startpunkte werden noch bekannt gegeben Es gibt einen Sternmarsch zum Lindenweiher Selbstverständlich kann auch direkt vor Ort gesammelt werden Müllsammelpunkt in den Ortsteilen ist jeweils die Ortsmitte Unsere Bauhofmitarbeiter werden den gesammelten Müll von dort abholen und auch zum Lindenweiher bringen Bitte denken Sie an Arbeitshandschuhe und evtl Müllgreifer Müllsäcke werden an den Startpunkten zur Verfügung gestellt Zum Abschluss treffen wir uns alle gegen 11 30 Uhr zu einem Imbiss am Lindenweiher Dort gibt es Leberkäswecken und Getränke Um besser planen zu können bitten wir um eine Anmeldung bis Sonntag 10 März 2024 unter info@ingoldingen de Bitte geben Sie bei der Anmeldung an wenn Sie vegetarisch essen Weitere Informationen zu dieser Aktion finden Sie auch unter www muellsammelaktion de Jahresverbrauchsbescheide Wasser Abwasser Abrechnung 2023 In den letzten Tagen wurde den Hauseigentümern die Jahresverbrauchsabrechnung Wasser Abwasser für das Abrechnungsjahr 2023 zugestellt Der Abrechnungsbetrag ist am 18 03 2024 zur Zahlung fällig Als Vorauszahlungen für das Jahr 2024 sind drei Abschläge in Höhe von jeweils einem Viertel des Vorjahresverbrauchs zu leisten die am 01 04 01 07 und 01 10 dieses Jahres fällig werden Die Abschlagszahlungen sind auf der Jahresrechnung ausgewiesen eine separate Rechnungsstellung erfolgt nicht Sofern kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt wird gebeten die Beträge rechtzeitig zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen an die Gemeindekasse zu bezahlen Wir bitten dabei unbedingt das Kassenzeichen anzugeben da die Zahlungen sonst nur sehr aufwendig zugeordnet werden können Zurückschneiden von Büschen und Bäumen an Straßen Wegen und Plätzen Entlang vieler Grundstücke im Bereich unserer Gemeinde sind Bäume Hecken und Sträucher auf die Gehwege oder in die Straße hinausgewachsen Für die Fußgänger steht dadurch weniger Platz zur Verfügung Außerdem werden Verkehrszeichen Sichtfelder bzw Straßenleuchten verdeckt was eine Gefährdung der Kraftfahrer bzw der Sicherheit allgemein zur Folge hat Daher ist die Beseitigung des nachwachsenden und behindernden Bewuchses unbedingt erforderlich Alle Grundstückseigentümer deren Grundstücke zur Straße bzw zum Gehweg hin mit Bäumen Hecken und Sträuchern bepflanzt sind werden daher dringend gebeten ihre Anpflanzungen zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzuschneiden Zur Klarstellung der Rechtslage wird darauf hingewiesen dass vom Straßenquerschnitt folgendes Lichtraumprofil von überragenden Ästen und Zweigen freizuhalten ist • 4 50 m über der gesamten Fahrbahn • 0 75 m auf beiden Seiten neben der Fahrbahn • innerorts • 2 50 m über Gehund Radwegen Die Auslichtungen sind so vorzunehmen dass Teile der Bäume und Sträucher auch dann nicht in das o a Lichtraumprofil hineinragen wenn sie durch Belaubung oder Schneelast ihre Lage verändern Die Straßenlaternen sind so freizuhalten dass der Lichtstrahl ungehindert auf die öffentlichen Flächen strahlen kann Eigentümer von Obstbäumen an Straßen sind nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg verpflichtet Verunreinigungen der Fahrbahnen durch heruntergefallenes Obst unverzüglich zu beseitigen Deshalb sollte das Obst durch die Eigentümer rechtzeitig geerntet werden Die Einhaltung dieser Bestimmung ist nicht nur aus Rücksichtnahme auf die Allgemeinheit notwendig Sie ist auch im Interesse jedes einzelnen Grundstückseigentümers geboten da bei Unfällen die sich aus den oben beschriebenen Situationen ergeben unter Umstanden der betreffende Grundstückseigentümer zur Haftung herangezogen werden kann Bei Nichteinhaltung der genannten Bestimmungen kann die zuständige Verwaltungsbehörde Landratsamt Straßenbauamt oder Rathaus aus Gründen der Verkehrssicherheit dazu gezwungen sein diese Arbeiten selbst durchführen zu lassen und die Kosten hierfür dem Beseitigungspflichtigen Eigentümer Besitzer Nutzungsberechtigten in Rechnung zu stellen Hinweis auf naturschutzrechtliche Bestimmungen Bei der Freihaltung von Gehwegen und Straßen sind während der Vegetationsperiode vom 1 März bis 30 September die Bestimmungen des Naturschutzgesetzes zu beachten Nach dem Naturschutzgesetz ist es in dieser Zeit verboten Hecken lebende Zäune Bäume Gebüsche und Rohrichtbestande zu fällen zu roden oder auf andere Weise zu zerstören abzuschneiden oder erheblich zu beeinträchtigen Diese Vorschrift soll vor allem dem Schutz von Lebensstatten wildlebender Tiere dienen Das Verbot gilt jedoch nicht für Maßnahmen die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs notwendig werden sowie für Formund Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Pflanzen Die Maßnahmen sind jedoch möglichst schonend auszufuhren In Zweifelsfällen kann die zuständige untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Biberach weitere Auskünfte geben Windenergieprojekt Bürgerinformationsveranstaltung Herzliche Einladung zur Informationsveranstaltung zum geplanten Windenergieprojekt auf der Fläche „Osterholz“ und möglichen Erweiterungen direkt an den Gemarkungsgrenzen von Winterstettendorf Oberessendorf und Michelwinnaden Die Veranstaltung findet am Montag 26 Februar um 19 00 Uhr in der Gemeindehalle Winterstettendorf statt und wird gemeinsam von den Ortsverwaltungen Winterstettendorf und Oberessendorf angeboten Hier haben die Bürger die Möglichkeit sich zu informieren und Fragen zu stellen Die Flächen wurden im Rahmen des Regionalplanes ausgewiesen Projektleiter Markus Kissing vom Vorhabenträger RES wird anwesend sein über das Projekt und den Zeitplan informieren und auf Fragen aus der Bürgerschaft eingehen Grüngutsammelstelle Die Grüngutsammelstelle in Ingoldingen bei der Schiggenmühle ist ab März 2024 an folgenden Tagen geöffnet Mittwochs von 16 – 19 Uhr Samstags von 13 – 16 Uhr