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FREITAG 22 SEPTEMBER 2023 | 11 w o c h e GAIENHOFEN | Haushaltssatzung der Stift Dr A Oerding für das Haushaltsjahr 2023 Das Kuratorium der Stiftung Dr Alois Oerding hat am 25 11 2022 aufgrund von § 6 der Stiftungssatzung vom 07 11 1990 in Verbindung mit §§ 80 ff der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Jahr 2023 folgenden Stiftungshaushalt beschlossen § 1 Ergebnisund Finanzhaushalt 1 im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1 1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 42 000 1 2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 41 000 1 3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis Saldo aus 1 1 und 1 2 von 1 000 1 4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1 5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1 6 Veranschlagtes Sonderergebnis Saldo aus 1 4 und 1 5 von 0 1 7 Veranschlagtes Gesamtergebnis Summe aus 1 3 und 1 6 von 1 000 2 im Finanzhaushal t mit den folgenden Beträgen 2 1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 42 000 2 2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 41 000 2 3 Zahlungsmittelüberschuss -bedarf des Ergebnishaushalts Saldo aus 2 1 und 2 2 von 1 000 2 4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2 5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1 000 2 6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss -bedarf aus Investitionstätigkei t Saldo aus 2 4 und 2 5 von -1 000 2 7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss -bedarf Saldo aus 2 3 und 2 6 von 0 2 8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2 9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2 10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss -bedarf aus Finanzierungstätigkeit Saldo aus 2 8 und 2 9 von 0 2 11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands Saldo des Finanzhaushalts Saldo aus 2 7 und 2 10 von 0 Gaienhofen den 22 09 2023 Für das Kuratorium Gez Jürgen Maas Stiftungsvorsitzender Bürgermeister Gaienhofen Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses des Kuratoriums über den Haushaltsplan 2023 der Stiftung „Dr Alois Oerding“ vom 25 11 2022 wurde gemäß § 7 Stiftungssatzung i Vm §§ 31 Stiftungsgesetz und 97 Abs 1 GemO von der Kommunalaufsicht des Landratsamts Konstanz am 07 09 2023 bestätigt Der Feststellungsbeschluss mit dem Haushaltsplan liegt gem § 81 Abs 3 GemO im Rathaus Gaienhofen Auf der Breite 1 78343 Gaienhofen Bürgerbüro Zimmer 1 03 in der Zeit vom 25 09 2023 – 05 10 2023 während den Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus Haushaltssatzung der Gemeinde Gaienhofen für das Haushaltsjahr 2023 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 14 02 2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen § 1 Ergebnisund Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1 im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1 1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 12 085 000 1 2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 12 072 000 1 3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis Saldo aus 1 1 und 1 2 von 13 000 1 4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1 5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1 6 Veranschlagtes Sonderergebnis Saldo aus 1 4 und 1 5 von 0 1 7 Veranschlagtes Gesamtergebnis Summe aus 1 3 und 1 6 von 13 000 2 im Finanzhaushal t mit den folgenden Beträgen 2 1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 11 707 000