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Donnerstag 29 Juni 2023 • 5 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ELR Ausschreibung Jahresprogramm 2024 Das Ministerium für Ernährung Ländlichen Raum und Verbraucherschutz MLR hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ELR mit Bekanntmachung vom 26 Mai 2023 im Staatsanzeiger ausgeschrieben Das ELR Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen Ge - fördert werden Projekte die lebendige Ortskerne erhalten zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen Ziel des Jahresprogramms 2024 ist Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert Zudem sind ab diesem Programmjahr Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung Wohnen Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen nur noch förderfähig sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO 2 -speichernden Material z B Holz besteht Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine Unternehmen und Privatpersonen sein Wo liegen die Förderschwerpunkte? Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser Dorfläden Metzgereien Bäckereien und Handwerksbetriebe Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem erhöhten Fördersatz von bis zu 30 % ggf 35 % bei zusätzlichem CO 2 -Speicherzuschlag gefördert werden Im Förderschwerpunkt Wohnen Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse umfassende Modernisierungen innerörtliche Nachverdichtung ortsbildprägende Neubauten unter Verwendung CO 2 -speichernder Baustoffe Verbesserung des Wohnum - feldes Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 % Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen Umbauten und Aufstockungen 50 000 € bei Umnutzungen bis zu 60 000 € Neubauten in Baulücken werden mit bis zu 30 000 € gefördert Für den Förderschwerpunkt Wohnen Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2024 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt Neu ist die Möglichkeit Projekte auch in Baugebieten der 70er-Jahre zu fördern sofern das Wohngebiet direkt oder über ältere Bebauung mit der Ortsmitte verbunden ist Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen Auch die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel Gefragt sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen CO 2 -Speicherzuschlag Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende CO 2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z B Holz ein - setzt kann in definierten Fällen einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist Antragsverfahren Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten Gemeinden gestellt werden Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte Das MLR entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR Daher ist es notwendig dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 31 08 2023 bei der Gemeinde vorliegen Sollten Sie ein Projekt planen für das eine Förderung in Frage kommen könnte so wenden Sie sich an Herr Sascha Gampp Tel 07655 801-23 E-Mail Sascha Gampp@feldberg org um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden die vor der Programmentscheidung im Jahr 2024 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https mlr badenwuerttemberg de de unserethemen laendlicherraum foerderung elr oder unter https rp badenwuerttemberg de themen land elr seiten elrantragstellung Gemeinde Feldberg 15 Juni 2023 Folgende Geschwindigkeitsmessung wurde vom Landkreis durchgeführt Datum 22 05 2023 Zul Höchstgeschwindigkeit 60 Messpunkt OT Altglashütten B 500 Einsatzzeit 6 04 – 11 15 Uhr Gemessene Fahrzeuge 1049 Beanstandungen 27 Höchstgeschwindigkeit 81