Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
Donnerstag 27 April 2023 • 5 MITTEILUNGEN DER VERWALTUNG Straßensanierung Am Sommerberg - die Bauarbeiten starten Im ersten Bauabschnitt zur Erneuerung der Straße wird der Bereich zwischen Wendehammer Zufahrt alter Sportplatz und der Black Forest Lodge saniert Die Zufahrt für Anwohner und Gäste des Sommerberges ist vom Bereich des Hotel Schlehdorn bis Black Forest Lodge gewährleistet Der erste Bauabschnitt startet am 8 Mai und ist voraussichtlich am 14 Juli beendet Weitere Informationen auch zu den weiteren Bauabschnitten folgen Rauchverbot in den Wäldern Ab 1 März bis einschließlich Oktober gilt in den Wäldern Baden-Württembergs Rauchverbot Für einen ungestörten und entspannenden Waldgenuss ist es wichtig sich umsichtig zu verhalten und Rücksicht zu nehmen Müll gehört grundsätzlich nicht in den Wald und das Rauchen ist ab 1 März auch in den Wäldern Baden-Württembergs verboten“ sagte Peter Hauk Minister für Ernährung Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Waldbesucher unterschätzen die Gefahr die im Frühjahr von trockenen Blättern und Ästen – auch bei vermeintlich feuchtem Wetter - ausgeht Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette reicht aus um einen Wald in Brand zu setzen Brände im Wald fordern die Feuerwehr besonders heraus da sich die Situation durch Topographie und Windentwicklung schnell verändert Die Folgen können dramatisch sein Deshalb gilt grundsätzlich für alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher in ganz Baden-Württemberg ab Anfang März ein generelles Rauchverbot in den Wäldern so der Forstminister und betonte „sich an das Rauchverbot zu halten ist angewandter Waldschutz Wer sich nicht an das Rauchverbot hält und dadurch einen Brand auslöst muss mit sehr hohen Schadenersatzforderungen rechnen “ Regeln für Waldbesucher auf einem Blick ] Vom 1 März bis 31 Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot ] Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt Je nach örtlicher Situation können die Ortspolizeibehörden sowie die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten ] Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten ] Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätz - lich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein ] Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden Weitere Informationen ] Auf der Seite des Ministeriums https mlr badenwuerttemberg de de unserethemen waldundnaturerlebnis ] Auf der Seite des Deutschen Wetterdienstes https www dwd de DE leistungen waldbrandgef waldbrandgef html