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10 • Donnerstag 13 April 2023 ] Lenzkirch 71 52 % ] Feldberg 28 42 % 6 Sofern die erhobenen Abschreibungsumlagen die Tilgungsumlagen übersteigen erfolgt eine Kapitalrückführung Eigenkapitalrückführung im Sinne des § 18 Absatz 4 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit GKZ Hierbei erfolgt die Erstattung in dem Verhältnis in welchem das Eigenkapital von den Mitgliedskommunen aufgebracht wurde 7 Wird bei einem Ausbau oder bei einer Erweiterung des Klärwerks die Investition aus Gründen erforderlich die ausschließlich einzelnen Verbandsmitgliedern zuzurechnen sind und erweist sich danach der Verteilungsmaßstab nach Abs 7 als offenbar unbillig dann ist durch zusätzliche Betragsleistungen dieser Verbandsmitglieder ein billiger Ausgleich herbeizuführen § 13 Satzungsbefugnis Der Zweckverband kann über die Benutzung seiner öffentlichen Einrichtungen sowie über die Erhebung von Gebühren und Beiträgen Satzungen erlassen § 14 Aufnahme weiterer Mitglieder Die Aufnahme weiterer Mitglieder in den Zweckverband kann von der Verbandsversammlung nur einstimmig beschlossen werden Die neu aufzunehmenden Mitglieder haben dem Zweckverband einen Ausgleich für die bisherigen Verbandsaufwendungen zu leisten über dessen Höhe die Verbandsversammlung entscheidet § 15 Ausscheiden einzelner Verbandsmitglieder Das Ausscheiden eines Verbandsmitgliedes ist nur mit Zustimmung des anderen Verbandsmitgliedes zulässig § 16 Auflösung des Zweckverbandes 1 Der Zweckverband kann nur mit Zustimmung sämtlicher Verbandsmitglieder aufgelöst werden 2 Im Falle der Auflösung gehen das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Zweckverbandes auf die einzelnen Verbandsmitglieder im Verhältnis des zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses gültigen Kostenverteilungsschlüssels nach § 12 über 3 Der Zweckverband gilt nach seiner Auflösung als fortbestehend solange die Abwicklung der Auflösung dies erfordert Die Verbandsversammlung entscheidet über die zur Abwicklung im Einzelnen notwendig werdenden Maßnahmen § 17 Änderung der Verbandssatzung Eine Änderung der Verbandssatzung kann von der Verbandsversammlung nur einstimmig beschlossen werden § 18 Öffentliche Bekanntmachung Die öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes erfolgt nach den jeweils geltenden Satzungen über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Verbandsgemeinden § 19 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01 01 2023 in Kraft Mit gleichem Datum tritt die Satzung vom 01 06 2017 mit den nachfolgenden Änderungen außer Kraft Lenzkirch Feldberg Schwarzwald den 08 03 2023 Andreas Graf Bürgermeister und Verbandsvorsitzender TOURIST-INFORMATION Öffnungszeiten der Tourist Informationen Tourist Information Feldberg in Altglashütten Tel 07652 1206-0 Fax 07652 1206-89309 Mo - Do 09 00 - 12 00 13 00 - 16 00 Uhr Jeden 2 Mittwoch ab 10 Uhr geöffnet ungerade KWs Freitag 09 00 - 12 00 Tourist Information Feldberg im Haus der Natur Feldberg-Ort Tel 07652 1206-0 Fax 07676 933663 vom 17 4 - 21 5 2023 bleibt die Tourist-Information geschlossen Weitere Informationen unter www hochschwarzwald de SONDERAUSSTELLUNG „Tierische Tausendsassas“ Klaus Echle aus Freiburg ist mehrfach ausgezeichneter Naturfotograf In seiner Ausstellung geht es um unsere Nachbarn wie Fuchs Dachs und Steinmarder die „banalen Tiere von nebenan“ Es gibt spannende Geschichten zu erzählen über das Mitund Nebeneinander dieser anpassungsfähigen Säugetiere und uns Menschen Eine Ausstellung vom Wald-Haus Freiburg Zugang möglich zu den regulären Öffnungszeiten vom Haus der Natur in Feldberg QR-Code scannen und alle Events entdecken