Der Blätterkatalog benötigt Javascript.
Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihren Browser-Einstellungen.
The Blätterkatalog requires Javascript.
Please activate Javascript in your browser settings.
14 • Donnerstag 06 April 2023 Weitere Informationen ab Mitte Ende April auf der Homepage der FVA Freiburg unter https www fvabw de topmetanavigation fachabteilungen waldschutz Es muss daher dieses Jahr unbedingt versucht werden möglichst viele befallene Bäume noch vor Ausflug der 1 Brut F1-Generation aufzuarbeiten und zu bekämpfen geeignete Bekämpfungsmaßnahmen s u um eine weitere Massenvermehrung mit erheblichen Folgen für den Wald im Hochschwarzwald einzudämmen „Sollte das Management zu spät oder in ungenügendem Maße erfolgen wie z Bin den vergangenen Jahren insbesondere in Kleinprivatwäldern im Südschwarzwald zu beobachten war kann sich der Befall großflächig auf die noch weit - gehend intakten Nachbarbestände ausbreiten und ist dort dann aufgrund der Dynamik in warmen Jahren kaum noch beherrschbar “ FVA Waldschutz 24 03 2023 Borkenkäfer sind 2 bis 8 mm große Insekten die sich durch die Rinde in Bäume einbohren und dort ihre Eier ablegen Durch den Fraß der Larven und Käfer wird das lebensnotwendige Bastgewebe zerstört und so in den meisten Fällen der Baum innerhalb kurzer Zeit zum Absterben gebracht In den Wäldern der Gemarkungen Breitnau Titisee-Neustadt Hinterzarten Feldberg Schluchsee Lenzkirch Friedenweiler Eisenbach und Löffingen ist aktuell vermehrt Borkenkäferbe - fall an Tanne und Fichte festzustellen Befallene Bäume sind an der herabfallenden Rinde und den gelb später braun verfärbten Nadeln deutlich zu erkennen Handlungsempfehlungen Jetzt gilt vor allem eines Intensive Befallskontrollen Nach dem Schwärmstart ist aufgrund der geschilderten be - sonderen Umstände mit einem gegenüber den Vorjahren nochmals erhöhten Befallsrisiko zu rechnen Insbesondere an im Winter geworfenem Sturmholz sowie an stehenden Fichten im Umkreis von Vorjahresbefall bzw Überwinterungsbäumen Der Befall durch Buchdrucker lässt das Bohrmehl an Fichten ab April rieseln welches vor allem in einem frühen Befallsstadium entsteht wenn die Muttergänge angelegt werden Frisches Bohrmehl z Bhinter Rindenschuppen am Stammfuß in stammnahen Spinnweben oder auf den Blättern der Bodenvegetation ist ein eindeutiger Hinweis auf kürzlich erfolgten erfolgreichen Befall Weitere Symptome sind Harztropfen oder Harzfluss oft am Kronenansatz begin - nend Fernglas hilfreich jedoch alleine noch kein eindeutiger Hinweis sowie bohrmehlverklebte Harztrichter Sind die Bruten etwas weiterentwickelt sind z T Spechtabschläge zu beobachten Später kommen je nach Witterung Besiedlungsdichte und Baumvitalität der Abfall grüner Nadeln oder die Verfärbung der Krone hinzu Befall durch Kupferstecher an Fichte oder Tannenborkenkäfer ist hingegen vergleichsweise schwer frühzeitig zu erkennen da wenig Bohrmehl und kaum Harzfluss auftritt Hier ist oft erst die beginnende Kronenverfärbung ein erster Hinweis auf Befall In den Beständen verbliebenes liegendes oder gebrochenes Material ist aktuell besonders anfällig für Befall – hier sollte unbedingt regelmäßig kontrolliert werden Weitere Bereiche mit erhöhtem Befallsrisiko umfassen im Frühsommer erfahrungsgemäß temperaturbegünstigte offene und südaus - gerichtete Bestände sowie das direkte Umfeld von Vorbefall auch wenn dieser geräumt wurde Das Kreisforstamt beim Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald – Forstbezirk Titisee-Neustadt - weist darauf hin dass nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes § 67 Abs 1 Nr 1 LWaldG und des Pflanzenschutzgesetzes §§ 6 8 Pfl - SchG die Waldbesitzer verpflichtet sind zur Abwehr von Waldschäden insbesondere durch die Ausbreitung von Borkenkäfern Maßnahmen zur Borkenkäferbekämpfung durchzuführen Zielführende Bekämpfungsmaßnahmen sind - Zügiger Einschlag der befallenen Bäume - Der rechtzeitige Abtransport aus dem Wald zu einem Verarbeitungsbetrieb z B Sägewerk oder zu einem mindestens 500 m vom Wald entfernten Lagerplatz - Das Entrinden der Stämme mit anschließender Behandlung der Rinde - Die allseitige chemische Bekämpfung der nicht entrindeten Stämme mit einem zugelassenen Bekämpfungsmittel unter Beachtung der gesetzlichen Schutzmaßnahmen - Verhäckseln des befallenen Holzes Zur Ausführung dieser Maßnahmen setzt das Kreisforstamt den betroffenen Waldbesitzern gem § 68 Abs 1 LWaldG eine Frist bis zum 15 05 2023 Als Waldbesitzer können Sie sich der Beratung der örtlich zuständigen Forstrevierleitenden bedienen Für allgemeine Fragen können Sie sich auch an den Forstbezirk Titisee-Neu - stadt Tel 0761-2187-9513 wenden Sofern Sie zur Durch - führung der Arbeiten nicht selbst in der Lage sind kann das Forstrevier diese gegen Kostenersatz selbst ausführen oder Unternehmer vermitteln Bitte setzten Sie sich – unabhängig davon ob Sie den Holzeinschlag selbst durchführen oder beauftragen wollen – mit dem Forstbezirk Titisee-Neustadt oder dem zuständigen Revierleitenden in Verbindung damit das weitere Vorgehen abgestimmt werden kann Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Sie mit dem Erlass einer forstaufsichtlichen Anordnung rechnen deren Umsetzung dann auch kostenpflichtig erzwungen werden kann Ersatzvornahme gem § 25 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz LVwVG Über die gesetzte Frist hinaus ist es notwendig dass die verbleibenden Bäume im Bereich von Befallsherden durch die Waldbesitzenden regelmäßig auf Käferbefall hin kontrolliert werden Befallene Bäume müssen dann sofort eingeschlagen entrindet und entseucht werden Michael Kilian Forstdirektor Kreisforstamtsleiter Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald IST IHRE HAUSNUMMER GUT ERKENNBAR? Im Notfall kann diese entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder den Rettungsdienst sein