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SEITE 6 SAMSTAG 01 APRIL 2023 Rückschnitt von Hecken Bäumen und Sträuchern Die Gemeindeverwaltung bittet alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte zu prüfen ob auf den eigenen oder verwalteten Grundstücken Behinderungen oder Gefahren bestehen Äste hängen in den Bereich von Verkehrswegen Hecken wachsen über Schilder Solche Beeinträchtigungen sind nicht nur ärgerlich und behindern Fußgänger Radfahrer und Fahrzeuge in gleichem Maß Sie sind auch mit Unfallrisiken und damit gegebenenfalls haftungsrechtlichen Ansprüchen verbunden Aus diesem Grund bitten wir alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte zu prüfen ob auf den eigenen oder verwalteten Grundstücken solche Behinderungen oder Gefahrenquellen bestehen Sollte dies der Fall sein bitten wir gleichzeitig diese schnellstmöglich zu beseitigen Der Luftraum in ö entlichen Verkehrs ächen muss über der gesamten Fahrbahn eine Höhe von 4 5 m über Gehund Radwegen ein Luftraum in Höhe von 2 5 m und über einem 0 5 m breiten Geländestreifen neben der Fahrbahn wenn kein Gehweg vorhanden ist eine Höhe von 4 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden Innerhalb des Sichtdreiecks dürfen Bebauungen höchstens 0 8 m hoch sein und Bäume müssen auf eine Höhe von 2 5 m ausgelichtet werden um eine gute Einsicht in die Straße zu gewährleisten und somit die Gefahr für Unfälle zu verringern Die Lichträume sind natürlich auch an Feldwegen einzuhalten um besonders in der Erntezeit einen reibungslosen Verkehr landwirtschaftlicher Fahrzeuge zu gewährleisten Die Gemeindeverwaltung muss als Ordnungsamt die Einhaltung der Verkehrssicherheitsp icht prüfen und Missständen nachgehen Wir sehen die Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit aber auch als eine Gemeinschaftsaufgabe aller Beteiligten an und danken deshalb für ihre Mitwirkung und Mithilfe die Videound telefonischen Beratungen enden um 16 Uhr Das kostenlose Servicetelefon des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers endet aufgrund einer bundeseinheitlichen Vorfeiertagsregelung bereits um 15 30 Uhr Ab Dienstag 11 4 23 sind sämtliche Dienststellen wieder zu den üblichen Önungszeiten erreichbar LANDRATSAMT KONSTANZ Landkreis Konstanz KOMMUNALE BEAUFTRAGTE | KOMMUNA-LER BEAUFTRAGTER w m d für die Belange von Menschen mit Behinderung in Konstanz | 5 Jahre befristet Wir suchen zum 1 Juli 2023 eine kommunale Beauftragte oder einen kommunalen Beauftragten w m d für die Belange von Menschen mit Behinderung Ihre neuen Aufgaben • Sie beraten den Landkreis in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderung und arbeiten mit der Verwaltung zusammen • Sie fördern und nehmen die Belange von Menschen mit Behinderung war • Sie werden bei allen Vorhaben des Landkreises soweit die spezi schen Belange der Menschen mit Behinderung betro en sind beteiligt • Sie sind unabhängige Vertrauensperson Ombudsfrau Omubusmann für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen • Sie übernehmen Koordinationsaufgaben und das Netzwerk der Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden Ihr Pro l • Sie sind selbst ein Mensch mit Behinderung haben einen Menschen mit Behinderung als nahe Angehörige Person oder haben aufgrund Ihrer persönlichen sozialen oder beru ichen Erfahrung einen Bezug zum Thema Behinderung • Zu Ihren Stärken zählen Empathie Organisationsfähigkeit Zuverlässigkeit Eigeninitiative Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick • Sie zeichnen sich durch eine selbstständige Arbeitsweise aus Sie haben viel zu bieten? Wir auch • Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt und wird mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung vom Landkreis vergütet Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 9 April 2023 an sozialdezernat@LRAKN de oder Landratsamt Konstanz Dezernat für Soziales und Gesundheit Benediktinerplatz 1 78467 Konstanz Die Vorstellungsgespräche nden am 27 April 2023 statt Die Wahl führt der Kreistag in seiner Sitzung am 22 Mai 2023 durch Bitte halten Sie sich diese Termine frei Für Auskünfte steht Ihnen zur Verfügung Stefan Basel Leiter des Dezernats für Soziales und Gesundheit unter T +49 7531 800-1600 Landratsamt Konstanz | Benediktinerplatz 1 | 78467 Konstanz