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SEITE 4 SAMSTAG 01 APRIL 2023 3 Wer Hühner Enten Gänse Fasane Perlhühner Rebhühner Tauben Truthühner Wachteln oder Laufvögel halten will hat dies der zuständigen Behörde nach § 26 Absatz 1 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltene Tiere ihrer Nutzungsart und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige Tierart anzuzeigen Darüber hinaus hat der Ge ügelhalter der zuständigen Behörde nach § 2 Absatz 1 der Ge ügelpest-Verordnung mitzuteilen ob das Ge ügel ausgenommen Tauben im Stall oder im Freien gehalten wird 4 Ge ügelhalter haben ein Register nach § 2 Absatz 2 Satz 2 der Ge ügelpest-Verordnung zu führen 5 Ausnahmeregelung Es können von der zuständigen Behörde nach § 13 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Ge ügelpest-Verordnung im Einzelfall auf Antrag Ausnahmen von der in dieser Verfügung angeordneten Aufstallungsp icht genehmigt werden soweit • eine Aufstallung wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich ist • sichergestellt ist dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise wirksam unterbunden wird und • sonstige Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen Dabei dürfen Netze oder Gitter zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln nur genutzt werden wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen Bei Erteilung einer solchen Ausnahme sind zusätzlich die Vorgaben des § 13 Abs 4 der Ge ügelpest-Verordnung zu beachten Demnach sind Enten Gänse und Laufvögel räumlich getrennt von sonstigem Ge ügel zu halten und vierteljährlich virologisch auf hochpathogenes aviäres In uenzavirus zu untersuchen Alternativ kann der Tierhalter Enten Gänse und Laufvögel zusammen mit Hühnern oder Puten halten soweit die Hühner oder Puten dazu dienen die Einschleppung oder Verschleppung der Ge ügelpest in den Bestand frühzeitig zu erkennen In diesem Fall muss der Tierhalter die in Anlage 2 Spalte 2 der Ge ügelpest-Verordnung vorgesehene Anzahl von Hühnern oder Puten halten und weitergehende Au agen erfüllen insbesondere hat er jedes verendete Stück Ge ügel in einer Landesuntersuchungseinrichtung unverzüglich virologisch auf hochpathogenes aviäres In uenzavirus untersuchen zu lassen Die Ausnahmegenehmigungen erfolgen gebührenfrei 6 Der Besitzer hat Falltiere verendete Tiere u a so aufzubewahren dass Menschen nicht unbefugt und Tiere nicht mit diesen in Berührung kommen können vgl § 10 Absatz 1 Tierische Nebenproduktebeseitigungsgesetz TierNebG Die Tierkörper oder Tierkörperteile unterliegen der Verp ichtung zur unschädlichen Beseitigung § 3 TierNebG 7 Für den Transport verwendete Behältnisse und Gerätschaften sind nach jedem Transport spätestens jedoch nach Ablauf von 29 Stunden seit Beginn des Transportes zu Reinigen und zu desin zieren § 17 Absatz 1 Viehverkehrsverordnung 8 Ordnungswidrig i Sd § 64 Nummer 14b der Ge ügelpest-Verordnung und des § 32 Absatz 2 Nummer 3 TierGesG handelt wer vorsätzlich oder fahrlässig dieser Allgemeinverfügung zuwiderhandelt Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 30 000 Euro geahndet werden 9 Die labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen zur Früherkennung im Sinne des § 4 der Ge ügelpest-Verordnung an den Landesuntersuchungseinrichtungen sind kostenfrei Konstanz den 29 März 2023 Gez Dr Cornelia Peghar Amtsleitung Veterinäramt MÜLLTERMINE Termine der Abfallbeseitigung Altmetallsammlung durch DRK Samstag 01 April 2023 von 9-15 Uhr Firmengelände UNIBLECH Hohenfels-Liggersdorf Restmüll Dienstag 11 April 2023 Windelsäcke können im Rathaus für 3 € erworben werden Zusätzliche Restmüllsäcke kosten 9 € Gelber Sack Grüner Punkt Montag 17 April 2023 Biomüll Montag 17 April 2023 Freitag 28 April 2023 Papier Mittwoch 26 April 2023 Elektroschrott Kühlgeräte Donnerstag 21 September 2023 Die Elektround Kühlgeräte müssen angemeldet werden Anmeldeschluss ist am Mittwoch 13 September 2023 Vordruck im Rathaus oder auf der Homepage der Gemeinde unter www hohenfels de>Rathaus Gemeinderat>Rathausformulare erhältlich Altholz Montag 09 Oktober 2023 Sperrmüll Dienstag 10 Oktober 2023 Häckselaktion Samstag 11 November 2023 von 9-11 Uhr Parkplatz Sportplatz Mindersdorf Problemmüll Mittwoch 29 November 2023 Parkplatz Sportverein OT Liggersdorf 9 45-11 45 Uhr Alle Abfuhren beginnen um 6 Uhr Deshalb ist es notwendig dass alle Tonnen Sperrmüll usw am jeweiligen Abfuhrtag spätestens um 6 Uhr am Straßenrand stehen Schö enwahl 2023 In diesem Jahr nden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schö nnen und Schö en für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt Gesucht werden in Hohenfels wohnhafte Frauen und Männer die am 1 Januar 2024 das 25 Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind Personen die z Baus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden Ausgeschlossen sind außerdem Personen denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung ö entlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind Schö nnen und Schö en sind an den Schö engerichten der Amtsgerichte sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuldund Stra ragen bei allen schwerwiegenden umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schö nnen und Schö en vorgesehen wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird häu ger an Sitzungstagen teilzunehmen Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfels wird aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste verabschieden die in der Folge den Amtsgerichten übersandt wird Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schö enwahl durchgeführt Interessenten für das Schö enamt können sich bis zum 07 April 2023 beim Bürgermeisteramt Hohenfels Hauptstraße 30 78355 Hohenfels bewerben Für Rückfragen steht Ihnen Bürgermeister Florian Zindeler Telefon 07557 9206-0 E-Mail f zindeler@hohenfels de gerne zur Verfügung Das Bewerbungsformular Schö en und das Bewerbungsformular Jugendschö en sowie weitere Informationen nden Sie unter https www schoe enwahl2023 de