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FFREITAG 27 JANUAR 2023 | 9 w o c h e GAIENHOFEN | Gemeindeabgaben 2023 Die Abgabenbescheide werden demnächst zugestellt oder sind bereits zugestellt worden Wir bitten Sie diese zu prüfen und uns Unstimmigkeiten mitzuteilen Bitte haben Sie dafür Verständnis dass nicht alle Anfragen sofort beantwortet werden können Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Herrn Bruttel Telefon 07735 818-43 Email k bruttel@gvvhoeri de Folgende Abgaben haben sich ab dem 01 01 2023 geändert Wasser Verbrauchsgebühr pro m³ 2 13 € Grundgebühr je Wohnung 23 43 € GG 3-5 cbm 23 43 € GG 7-10 cbm 46 86 € GG bis 20 cbm 81 99 € Schmutzwasser Einleitungsgebühr pro m³ 2 67 € Grundgebühr je Wohnung 67 14 € GG 3-5 cbm 67 14 € GG 7-10 cbm 134 28 € GG bis 20 cbm 234 99 € Zählergebühr pro Monat 1 23 € Niederschlagswassergebühr pro m² abflusswirksame Fläche 0 84 € Abfall grundstücksbezogene Jahresgebühr bei einer Wohnung bzw einem Gewerbegrundstück 60 96 € zwei Wohnungen 98 56 € drei Wohnungen 136 12 € vier und fünf Wohnungen 186 08 € sechs und sieben Wohnungen 261 24 € acht bis zwölf Wohnungen 380 36 € mehr als zwölf Wohnungen 549 48 € Restmüll 40 Liter 33 08 € 80 Liter 46 00 € 120 Liter 58 96 € 240 Liter 97 72 € 1 100 Liter 424 64 € Biomüll 40 Liter 89 76 € 80 Liter 124 12 € 120 Liter 158 44 € 240 Liter 261 44 € Gebühr Restmüllsack 3 79 € Gebühr für den Behältertausch 30 00 € AUS DEM GEMEINDERAT Kurzbericht aus dem Gemeinderat Sitzung vom 24 Januar 2023 Bauangelegenheiten Hermann-Hesse-Weg 1 Flst Nr 1766 Gaienhofen Abbruch Wohnhaus mit Garage und Nebengebäude Neubau Mehrfamilienhaus Antrag auf Baugenehmigung im vereinf Verfahren Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gütebohl-West“ und wird nach §30 BauGB beurteilt Beantragt wird der Bau eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten Der Technische und Umweltausschuss hatte in seiner nicht öffentlichen Beratung empfohlen das Einvernehmen zu erteilen Aus den Reihen des Gemeinderats wurde angemerkt dass das nun beantragte Vorhaben ggü dem in 2021 genehmigten Gebäude viel massiver sei und insbesondere die Überschreitung des Baufensters durch die - teils oberirdisch in Erscheinung tretende - Tiefgarage kritisch gesehen werde Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat einstimmig bei 3 Enthaltungen das Einvernehmen nicht zu erteilen Hauptstraße 317 Flst Nr 339 1 Hemmenhofen Neubau Balkon Terrassenabgang Carport Bad OG Sauna Antrag auf Baugenehmigung im vereinf Verfahren Das Bauvorhaben liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplans sondern im sog unbeplanten Innenbereich und ist somit nach §34 BauGB zu beurteilen Auch die Erweiterung des südöstlichen Balkons beurteilt sich gem Einschätzung des Landratsamtes Konstanz nach §34 BauGB Der Technische und Umweltausschuss hatte sich in seiner Sitzung welche unmittelbar vor der Gemeinderatssitzung stattgefunden hatte dafür ausgesprochen das Einvernehmen zu erteilen Der Gemeinderat folgte der Empfehlung und erteilte einstimmig sein Einvernehmen Bürgermeister a D Uwe Eisch Pflanzaktion Bürgermeister-Eiche Bekanntgabe Datum und Pflanzort Im Landkreis Konstanz ist es üblich dass ausscheidende Bürgermeister von ihren Kreiskollegen eine „Bürgermeister-Eiche“ an einem vom Bürgermeister a Dausgewählten Standort in der Gemeinde gepflanzt bekommen Bürgermeister a D Uwe Eisch hat als Standort vorgeschlagen eine Säuleneiche an der Uferpromenade Horn zu setzen Von den drei Eichen die dort im Rahmen der neuen Ufergestaltung gepflanzt wurden ist ein Baum nicht angewachsen Bürgermeister a D Uwe Eisch möchte die Bürgermeister-Eiche an diesem Standort als Ersatz setzen