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8 • Donnerstag 08 Dezember 2022 3 Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Gemeinde Feldberg Schwarzwald Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Zweitwohnungssteuersatzung Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg GemO in Verbindung mit den §§ 2 8 Absatz 2 Nr 2 und 9 Absatz 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg KAG hat der Gemeinderat der Gemeinde Feldberg Schwarzwald am 29 11 2022 folgende Satzung beschlossen § 1 Steuererhebung Die Gemeinde Feldberg Schwarzwald erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet § 2 Steuerschuldner 1 Steuerschuldner ist wer im Gemeindegebiet für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum eine Zweitwohnung innehat 2 Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung die jemand außerhalb des Grundstücks seiner Hauptwohnung zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs innehat insbesondere zu Erholungs-Berufsund Ausbildungszwecken 3 Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung sind sie Gesamtschuldner 4 Hauptwohnung ist diejenige von mehreren im Inoder Ausland gelegenen Wohnungen eines Einwohners die er vorwiegend benutzt Hauptwohnung eines verheirateten oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden Einwohners der nicht dauernd getrennt lebt ist die vorwiegend benutzte Wohnung In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt 5 Die Zweitwohnungssteuer wird nicht erhoben für das Innehaben einer ausschließlich aus beruflichen Gründen vorgehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrenntlebenden verheirateten oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden Einwohners der seiner Arbeit nicht von der gemeinsamen Wohnung aus nachgehen kann