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s‘ BLÄTTLE 42 Jahrgang • Donnerstag 08 Dezember 2022 Nr 49 DER GEMEINDERAT HAT IN SEINER ÖFFENTLICHEN GEMEINDERATSSITZUNG VOM 29 11 2022 DIE NEUFASSUNG FOLGENDER SATZUNGEN BESCHLOSSEN Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe Satzung über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Die drei neuen Satzungen wurden bereits durch die Veröff entlichung auf der Homepage der Gemeinde www feldberg org gemäß den Bestimmungen der Bekanntmachungssatzung öff entlich bekannt gegeben und werden hier im Blättle zusätzlich veröff entlicht 1 Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe Wie bereits schon andere Gemeinden erhöht auch Feldberg ab dem 1 Januar 2023 seine Kurtaxe Diese dient zur teilweisen Deckung des Aufwandes für verschiedene Einrichtungen zu Kur und Erholung Grund für die Erhöhung der Kurtaxe ist jedoch in erster Linie der bereits zum 1 Januar 2022 angehobene Konus-Beitrag welcher die kostenlose Nutzung des Nahverkehrs in der gesamten Schwarzwaldregion ermöglicht Gemeinde Feldberg Schwarzwald Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe Kurtaxesatzung Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 2 8 Absatz 2 und 43 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Feldberg Schwarzwald am 29 11 2022 folgende Satzung beschlossen § 1 Erhebung einer Kurtaxe Die Gemeinde erhebt zur Deckung des Aufwands für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kurund Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen sowie für die den Kurund Erholungsgästen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen Nutzung des öff entlichen Personennahverkehrs im Geltungsgebiet von KONUS eine Kurtaxe Für die Benutzung von Einrichtungen und Veranstaltungen die besondere Aufwendungen erfordern kann daneben ein besonderes Eintrittsgeld erhoben werden § 2 Erhebungsgebiet Den örtlichen Verhältnissen entsprechend wird das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Feldberg Schwarzwald in nur einen Kurbezirk eingeteilt Dieser umfasst die komplette Gemarkung der Gemeinde Feldberg Schwarzwald § 3 Kurtaxepfl ichtige 1 Kurtaxepfl ichtig sind alle Personen die sich in der Gemeinde aufhalten aber nicht Einwohner der Gemeinde sind ortsfremde Personen und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen im Sinne von § 1 geboten ist 2 Kurtaxepfl ichtig nach Absatz 1 sind darüber hinaus auch die Einwohner der Gemeinde die den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in einer anderen Gemeinde haben Kurtaxepfl ichtig sind auch ortsfremde Personen die sich aus berufl ichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde aufhalten 3 Die Kurtaxe wird nicht von ortsfremden Personen und von Einwohnern im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 erhoben die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung einschließlich Schule stehen Die Voraussetzungen nach Satz 1 sind vom Kurtaxepfl ichtigen in geeigneter Form nachzuweisen Für die Arbeitstätigkeit ist dabei eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers für eine Ausbildung eine schriftliche Ausbildungsoder Schulbescheinigung ausreichend Fortsetzung auf Seite 4