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MITTEILUNGSBLATT Donnerstag 2 Dezember 2021 DER GEMEINDE INGOLDINGEN 3 Des Weiteren besteht die Möglichkeit den Zählerstand per Internet direkt zu erfassen Homepage Gemeinde Ingoldingen www ingoldingen de | Unsere Gemeinde | Aktuelles |Kundenselbstablesung der Wasserzähler Alle nicht termingerecht gemeldeten Zählerstände werden geschätzt Mit dem Selbstablesebrief erhalten Sie ein Muster wie die Karte auszufüllen ist und eine Beschreibung wie die Meldung per Internet erfolgen muss Der Selbstablesebrief wird Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt In der Gemeinde Ingoldingen gibt es keine Wasserzähler mit Kommastellen deshalb müssen Sie alle Zahlen melden die auf der Wasseruhr angezeigt werden auch eine „0“ am Ende Vielen Dank für Ihre Mithilfe Grüngutsammelplatz der Gemeinde Ab 01 Dezember ist die Grüngutsammelstelle nur noch samstags von 13 – 15 Uhr geöffnet Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Schussenried – Ingoldingen Änderung des Sitzungsorts Die Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Schussenried – Ingoldingen findet am Dienstag 07 12 2021 um 17 30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Ingoldingen statt Wegebaugerätegemeinschaft Albrand Kommunaler Zweckverband Öffentliche Bekanntmachung Am Dienstag den 14 Dezember 2021 findet um 10 00 Uhr in der der Kulturhalle in Ertingen Eisenbahnstraße 26 88521 Ertingen eine öffentliche Verbandsversammlung der Wegebaugerätegemeinschaft Albrand statt Tagesordnung 1 Bericht des Vorsitzenden 2 Bekanntgabe des Protokolls der Verbandsversammlung vom 30 Juni 2021 3 Wahl des Verbandsvorsitzenden 4 Wahl des kaufmännischen Geschäftsleiters 5 Änderung der Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit 6 Aufnahme Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Donau-Bussen IGI DOBU 7 Aufnahme Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Donau-Oberschwaben IGI DOS 8 Verschiedenes gez Martin Rude Verbandsvorsitzender Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ingoldingen nachfolgend veröffentlichen wir mehrere Ortsübliche Bekanntmachungen der Gemeinde Ingoldingen bezüglich Widerspruch gegen die Übermittlungen von Daten an Adressbuchverlage von Daten aus Anlass von Altersoder Ehejubiläen etc von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr von Daten an Parteien etc und von Daten an öffentlichrechtliche Religionsgemeinschaften Bitte beachten Sie Die Antragstellung geht über die Gemeinde Ingoldingen – Einwohnermeldeamt Bitte sprechen Sie hierzu persönlich vor damit wir das entsprechende Formular gleich mit Ihnen zusammen ausfüllen und bearbeiten können Ortsübliche Bekanntmachungen der Gemeinde Ingoldingen Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz BMG Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern die das 18 Lebensjahr vollendet haben Auskunft erteilen über den Familiennamen Vornamen Doktorgrad und derzeitige Anschriften Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern Adressenverzeichnisse in Buchform verwendet werden Die betroffenen Personen deren Daten übermittelt werden haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Ingoldingen Einwohnermeldeamt eingelegt werden Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Altersoder Ehejubiläen an Mandatsträger Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Altersoder Ehejubiläen von Einwohnern darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz BMG Auskunft erteilen über Familiennamen Vornamen Doktorgrad Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums Altersjubiläen sind der 70 Geburtstag jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100 Geburtstag jeder folgende Geburtstag Ehejubiläen sind das 50 und jedes folgende Ehejubiläum Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Altersund Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname Vornamen Doktorgrad Geschlecht die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums Die betroffenen Personen deren Daten übermittelt werden haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Ingoldingen Einwohnermeldeamt eingelegt werden Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind verpflichten freiwilligen Wehrdienst zu leisten sofern sie hierfür tauglich sind Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31 März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit die im nächsten Jahr volljährig werden Familiennamen Vornamen und die gegenwärtige Anschrift Die betroffenen Personen deren Daten übermittelt werden haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Ingoldingen Einwohnermeldeamt eingelegt werden Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien Wählergruppen u a bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz BMG in der seit 1 November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden Die Auskunft umfasst den Familiennamen Vornamen Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie sofern die Person verstorben ist diese Tatsache Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden Die