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FREITAG 01 AUGUST 2025 | 15 Urlaub direkt vor der Haustür mit der Bodensee Card PLUS Die Erlebniskarte der Vierländerregion für Einheimische und Gäste Die Sommerferien starten – die perfekte Gelegenheit die vielfältigen Attraktionen der Region zu entdecken Mit der Bodensee Card PLUS erhalten Einheimische und Gäste an 3 oder 7 einzeln wählbaren Tagen einmalig freien Eintritt zu über 160 Attraktionen in Deutschland Österreich der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein Und das Beste daran – die Nutzungstage müssen nicht direkt hintereinander genutzt werden sondern können flexibel auf das gesamte Kalenderjahr verteilt werden Somit ist die Karte der perfekte Reisebegleiter für Familien um die Sommerferien am Bodensee unvergesslich und abwechslungsreich zu gestalten Inbegriffen sind zahlreiche Erlebnisse an Land in den Bergen und auf dem Wasser – von den Bodensee-Klassikern bis hin zu kleinen spannenden Ausflugszielen Ein ganz besonderes Highlight Freie Fahrt mit den Kursschiffen der VSU an 2 der 3 bzw 4 der 7 Tage Erhältlich ist die Bodensee Card PLUS bei den Tourist-Informationen der Höri ab 78 € Bodensee Card PLUS für 3 Tage Erwachsene 78 EUR Kinder 6-15 J 47 EUR Bodensee Card PLUS für 7 Tage Erwachsene 124 EUR Kinder 6-15 J 75 EUR Das Plus in Kürze • Gültig an 3 oder 7 einzeln wählbaren Tagen vom 1 Januar bis 31 Dezember • Einmalig freier Eintritt bei über 160 Leistungspartnern • Freie Nutzung der Schifffahrt an 2 von 3 Tagen bzw 4 von 7 Tagen • Grenzüberschreitend in der Vierländerregion akzeptiert • Express Check-In bei vielen Ausflugszielen Donnerstags-Schiff Angebote Schifffahrt URh Die Passagiere der URh können die Schifffahrt auf Untersee und Rhein endlich wieder uneingeschränkt geniessen Die Schiffe verkehren auf der ganzen Strecke Schaffhausen - Hemmenhofen Gaienhofen - Konstanz Kreuzlingen gemäss Fahrplan und ohne Unterbruch Informationen und Sommer-Fahrplan www urh ch und Tel +41 52 634 08 88 Im Rahmen des Sommerfahrplans werden jeden Donnerstag Tagesausflüge ab der Höri nach Konstanz Kreuzlingen angeboten mit fast 5 Stunden Aufenthalt in Konstanz sowie Ausflüge nach Schaffhausen mit 4 Stunden Aufenthalt Mit dem Tagesticket fahren Sie am günstigsten Folgende Tickets sind bei den Tourist-Informationen Gaienhofen 07735 9999123 Moos 07732 999617 oder Öhningen 07735 81920 erhältlich URh Tagesticket 35 € Für die gesamte URh Strecke Schaffhausen - Konstanz Kreuzlingen URh Rheinfall-Kombi 49 € Schifffahrt nach Schaffhausen und retour Rhyfall-Express URh Reichenau-Kombi 30 € Schifffahrt Eintritt Schatzkammer und Museum Pilgern auf Badisch 55 € Schifffahrt Öhningen-Hemmenhofen | Museum Haus Dix | 3-Gang Pilgermenü GEMEINSAME NACHRICHTEN VERSCHIEDENES DAS LANDRATSAMT KONSTANZ INFORMIERT Borkenkäfer breitet sich aus Waldbesitz verpflichtet zum Handeln LANDKREIS KONSTANZ – Anhaltende Trockenheit und steigende Temperaturen begünstigen die Ausbreitung des Borkenkäfers im Landkreis Konstanz Das Kreisforstamt weist darauf hin dass die Schäden zunehmen und frühzeitiges Eingreifen entscheidend für den Erhalt der Waldbestände ist Bereits wenige befallene Bäume können Auslöser für eine großflächige Vermehrung sein Laut Landeswaldund Pflanzenschutzgesetz sind Wald besitzer verpflichtet geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Schädlingen zu ergreifen Frisch befallene Bäume sind umgehend zu fällen und fachge recht zu behandeln sodass die Käfer unschädlich gemacht werden Erkenn bar ist ein Befall unter anderem an Bohrlöchern in der Rinde mit kaffeefar bigem Bohrmehl das oft am Stammfuß auf Blättern oder in Spinnweben zu sehen ist Zudem weisen Harzaustritt oder abfallender Rinde eine fahlgrü ne bis rotbraune Verfärbung der Krone sowie herabrieselnden Nadeln auf einen Befall hin Kann das Holz nicht sofort aus dem Wald entfernt werden sind die Stämme zu entrinden Rindenstücke mit Brut sollten mit der befallenen Seite nach oben in der Sonne gelagert werden um die Larven abzutöten Waldbesitzer haben eine Verkehrssicherungspflicht und müssen Gefahren die von ihrem Wald ausgehen beseitigen Dies gilt insbesondere bei Wald rändern entlang öffentlicher Straßen und in der Nähe von Gebäuden Abge storbene Bäume herabfallende Äste oder tote Kronenteile stellen eine potenzielle Gefahr dar und müssen umgehend entfernt werden Andernfalls können Schadenersatzforderungen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen drohen Das Kreisforstamt empfiehlt allen Waldbesitzern ihre Flächen regelmäßig auf Schadsymptome zu kontrollieren Nur durch rechtzeitiges und koordiniertes Vorgehen lassen sich Folgeschäden wirksam begrenzen Höri Feriensommer 2025 Spannende Angebote für Kinder und Jugendliche vom 31 07 bis 12 09 2025 Es gibt noch freie Plätze Meldet euch gleich online an unter www unserferienprogramm de hoeri oder bei den Tourist-Informationen der Höri